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Teil-EM-Rente / Hinzuverdienst / Arbeitslosigkeit

von Birgit23.09.2007 | 18:23
1150 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bei Bezug von Arbeitslosengeld neben einer Teil-EM-Rente erfolgt die Feststellung des Hinzuverdienstes auf Grund des von der AfA ermittelten Bemessungsentgeltes. Ist das Bemessungsentgelt auch Grundlage bei Bezug von Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - bei dann entfallendem Arbeitslosengeld? Oder greift in diesem Fall eine andere Regelung für die Feststellung des Hinzuverdienstes? Vielen Dank und freundliche Grüße Birgit

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Hinzuverdienst gilt im Falle der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer das normale Brutto-Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung zuzüglich dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Netto-Betrag).

Wegen der Höhe des Zuschusses wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

1 Antworten

Michael1971am 25.09.2007 | 06:29
als Hinzuverdienst ist nur der tatsächlich gezahlte Zuschuß zum Bruttoarbeitsentgelt aus der zeitgleich ausgeübten Beschäftigung hinzuzurechnen. Der zusätlich gezahlte Beitrag zur Rentenversicherung bleibt unberücksichtigt. Auf das Bemessungsentgelt wird nicht zurückgegriffen, da dieses in der Regel den vollen Lohn ersetzen soll. Die Entgeltsicherung dagegen soll nur einen niedrigeren Lohn ausgleichen.
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