Als Hinzuverdienst gilt im Falle der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer das normale Brutto-Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung zuzüglich dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Netto-Betrag).
Wegen der Höhe des Zuschusses wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.