Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Leistungsbeurteilung weiter gezahlt, sofern diese im ursprünglichen Bewilligungsbescheid nicht zeitlich befristet wurde. Natürlich sind die Hinzuverdienstgrenzen weiter zu beachten und gegebenenfalls anzuwenden. Sie sollten auf jeden Fall den Bezug von Lohnersatzleistungen dem Rentenversicherungsträger mitteilen.