Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zur Zulässigkeit einer Kündigung oder Änderungskündigung, da eine Frage aus dem Arbeitsrecht, nicht abschließend äußern.
Allerdings deuten Sie ja selbst an, dass sich Ihr Gesundheitszustand ständig verschlechtert. Wir raten Ihnen daher dringend mit den Vordrucken R110 und R210 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Hallo Dinah,
es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, das Angebot Ihres Chefs anzunehmen, wo Sie selbst doch sagen, dass der Verdienst zusammen mit der Teilrente zum Leben nicht ausreicht. Da Sie in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten Sie sich von Ihrem Arzt ggfs. arbeitsunfähig schreiben lassen. Dann hätten Sie zunächst einen Entgeltfortzahlungsanspruch und im Anschluss daran einen Anspruch auf Krankengeld. Zwischenzeitlich kann der Rentenversicherungsträger prüfen und entscheiden, ob Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente zusteht. Sollte der Arbeitgeber kündigen, dann melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit, so dass diese im Falle der Ablehnung der vollen Erwerbsminderungsrente und nach Beendigung des Krankengeldes Arbeitslosengeld zahlen kann.
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