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Experten-Antwort

Teil-EM-Rente und Unterhaltszahlung

von Sozialdienst11.11.2025 | 09:53
168 Ansichten
8 Antworten
Guten Morgen, eine Patientin erhält derzeit Unterhaltszahlungen von ihrem Exmann. Unsere Reha-Klinik empfiehlt nun die Beantragung einer Teil-EM-Rente. Zudem arbeitet sie noch 15h. Wird bei Genehmigung einer Teil-EM-Rente die Unterhaltszahlungen angerechnet? Vielen Dank schon mal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 10:45

Hallo Sozialdienst, 

 

eine Anrechnung des Unterhalts auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird nicht geschehen. Allerdings kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente den Unterhaltsanspruch angreifen (in Abhängigkeit der gesamten Einkommenssituation der Versicherten). 

Hierzu können wir allerdings keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Wir empfehlen diesbezüglich den Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht oder einer entsprechenden Rechtsberatung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

7 Antworten

Mondkindam 11.11.2025 | 09:57
Das ist keine Frage die Ihnen die Rentenversicherung beantworten kann.
Timam 11.11.2025 | 10:00
Mondkind schrieb

Das ist keine Frage die Ihnen die Rentenversicherung beantworten kann.

Unterhalt vom Ehemann wäre nicht anrechenbar
Uweam 11.11.2025 | 10:01
Mondkind schrieb

Das ist keine Frage die Ihnen die Rentenversicherung beantworten kann.

Wieso nicht? Die Rentenversicherung ist zuständig für anrechnungsfreien Hinzuverdienst.
KSCam 11.11.2025 | 10:13
Unterhaltszahlungen des Ehemannes sind kein meldepflichtiger Arbeitsverdienst und interessieren die DRV überhaupt nicht. Da könnten eher die 15 Stunden zum Problem werden weil im Gesetz unter 15 Stunden steht, grins.
Mondkindam 11.11.2025 | 10:38
Sorry, hab die Frage falsch gelesen, dachte es geht um die Auswirkung der EM-Rente auf die Unterhaltszahlung.
KSCam 11.11.2025 | 11:20
Tja schrieb

Es geht um eine Teil-EM-Rente....

Wenn dann wirklich eine Teilrente rauskäme, wäre die 15 Stunden kein Problem. Aber zuerst muss mal der Antrag gestellt und dieser bewilligt sein……da kann viel passieren,volle Rente, Teilrente, keine Rente…..
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