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Experten-Antwort

teil-em-rente und urlaubsvertretung

von loni02.07.2016 | 08:21
972 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe mitleser, Mein Kollege geht demnächst in Reha und hat anschließend Urlaub, fehlt somit rund 6 Wochen. Früher habe ich seine Aufgaben gemacht, seit erkrankung, sba und teilrente aber nicht mehr. Ich muesste mich vollkommen neu einarbeiten. Dazu frage ich mich, ob so etwas überhaupt von mir erwartet werden kann, grad auch wg der kognitiven probleme. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und 56 Jahre alt. Fuer übberstunden erhält man normalerweise das nicht ausbezahlt sondern nur gleitzeitausgleich. Mir persönlich wäre das Geld ja lieber, bekomme ansonsten nur einmal im Jahr urlaubs- und Weihnachtsgeld. Was ist rechtlich möglich bzw dmpfehhlenswert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Rentenversicherungsträger ist nur die Höhe Ihres Hinzuverdienstes bei Einhaltung der Arbeitszeit relevant. Arbeitsrechtliche Empfehlungen können daher nicht gegeben werden. Möglicherweise hilft aber auch eine Anfrage bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

bokiam 02.07.2016 | 09:38
aus rentenrechtlicher Sicht kann man Ihnen auch nur sagen: Achten Sie darauf, dass Arbeitszeit und Hinzuverdienst im Einklang mit Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist.
loniam 02.07.2016 | 10:00
Ja, klar. Da bis auf wenige ausnahmen keine Überstunden ausbezahlt bekommt und ich wohl noch immer unterhalb des zeitlimits liegen werde, ist das nicht das Problem. Ich bezweifle ob ich das kognitiv hinkriege und bevor es diesbzgl probleme gibt, wurde ich gerne mich vorsorglich schlaumachen
bokiam 02.07.2016 | 10:53
Das sind dann aber Fragen, die in einem öffentlichen Internetforum für Altersvorsorge vollkommen fehl am Platz sind. Viel besser sind Sie bei Ihrem Hausarzt - oder fallsl vorhanden, beim Betriebsarzt - aufgehoben. Der Arzt/Die Ärztin kann Ihnen doch am ehestens eine Empfehlung darüber geben, ob es Ihnen gelingt diesen Arbeitsplatz auf Grund Ihrer (Vor-)Erkrankung auszufüllen.
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