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Experten-Antwort

Teil-EM-Rente und Zurechnungszeit

von steve16.04.2026 | 10:41
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5 Antworten

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Ich bekomme eine Teil-EM-Rente und habe im Versicherungsverlauf nun eine "Zurechnungszeit" bis 2034 drin. Verstehe ich es richtig, dass in der Zurechnungszeit bei fortbestehender Teil-EM-Rente der bisherige Durchschnitt meiner Pflichtbeiträge für die spätere Altersrente angerechnet wird, oder wie ist das genau? Ich werde in Teilzeit weiterarbeiten (Hinzuverdienstgrenze wird beachtet). Wie ist das dann mit den Pflichtbeiträgen aus dieser Tätigkeit. Werden diese für die Altersrente hinzugerechnet oder nur wenn sie den obigen Durchschnitt überrschreiten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.04.2026 | 11:55

Guten Tag Steve,

 

aus der Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente wird in der Altersrente eine Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit wird über die Gesamtleistungsbewertung bewertet (Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten). Die Bewertung der beitragsfreien Zeiten orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung des einzelnen Versicherten während seines gesamten Versicherungslebens. Da eine komplett neue Rentenberechnung stattfindet, unterscheidet sich der Gesamtleistungswert der Altersrente in der Regel vom Gesamtleistungswert der Erwerbsminderungsrente.

 

Gleichzeitig erhalten Sie durch die Beschäftigung auch weitere Pflichtbeitragszeiten. Liegen Pflichtbeitragszeiten parallel zu Anrechnungszeiten, wird eine Vergleichsbewertung durchgeführt. Zunächst werden die Entgeltpunkte aus den Pflichtbeitragszeiten ermittelt. Diese werden mit den Entgeltpunkten verglichen, die sich für die Anrechnungszeit aus der Gesamtleistungsbewertung ergeben.

Sind die Entgeltpunkte als Anrechnungszeit höher als die der Pflichtbeitragszeiten, erhalten Sie die Differenz als Zuschlag an Entgeltpunkten. Sind die durch die Pflichtbeitragszeiten erworbenen Entgeltpunkte höher, wirkt sich die parallele Anrechnungszeit in der Berechnung nicht aus. Vereinfacht: Sie erhalten mindestens den Entgeltpunktewert, der sich für eine reine Anrechnungszeit ergeben hätte.

 

Ob die Altersrente aber höher ausfällt als die Erwerbsminderungsrente, hängt aber nicht allein von der Bewertung der Zurechnungszeit/Anrechnungszeit ab. Nachdem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte aus allen Versicherungszeiten bei der Altersrente ermittelt wurde, findet abschließend ein Vergleich mit den persönlichen Entgeltpunkten, die der Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen, statt. Nur wenn die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente höher sind als die der Erwerbsminderungsrente, werden sie für die weitere Rentenberechnung verwendet. Sind die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente niedriger als die der Erwerbsminderungsrente, wird die Rente aus den besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkten der Erwerbsminderungsrente gezahlt.

4 Antworten

ZZam 16.04.2026 | 11:23
Fordern Sie die Berechnungsanlagen zu Ihrem Rentenbescheid an. Dort können Sie dann versuchen, die Berechnung der Zurechnungszeiten zu verstehen. Theoretische Berechnungsauskünfte sind da eher nicht zielführend.
EM- und Altersrenteam 16.04.2026 | 11:25
Die Zurechnungszeit wird bei der EM-Rentenberechnung verwendet. Hier wird berechnet, welche Durschnittszahl an Entgeltpunkten im gesamten Erwerbsleben VOR Beginn der EM-Rente erzielt wurden. Diese Zurechnungszeit erhöht dann die Entgeltpunktanzahl für die EM-Rente bis zum Altersrentenbeginn. Wenn später in die Altersrente gewechselt wird, stellt die Rentenversicherung zwei Berechnungen an. Einmal wird die Rente berechnet mit allen persönlich erworbenen Entgeltpunkten inklusive aller Entgeltpunkte, die noch z.B. durch Arbeit oder Pflegetätigkeit auch während der EM-Rentenzeit erzielt wurden, aber OHNE Zurechnungs-Entgeltpunkte. Diue zweite Rechnung betracht praktisch die EM-Rente inklusive der Zurechnungszeit. Hier gehen allermeistens dann aber die selber nach EM-Rentenbeginn erworbenen EP unter, weil diese fast immer niedriger sind als die gleichzeitig erhaltenen Zurechnungs-EP. Die höhere Rente aus diesen zwei Berechnungen wird dann als Altersrente gezahlt.
MesterMam 16.04.2026 | 11:28
Die Zurechnungszeit bis 2034 ist bereits in der Zahlung enthalten. Es ist keine gute Idee bis 2034 Beiträge einzufahren. Monijob ohne Versicherungspflicht suchen.
Uweam 16.04.2026 | 17:26
Wozu? Er wird sowieso nicht mehr Rente bekommen. Dass man in Teilzeitarbeit mehr verdient, als man vor der EMR-Bewilligung hatte, ist unwahrscheinlich
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