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Experten-Antwort

Teil EM Rente - Volle EM Rente

von Thea05.11.2019 | 17:18
101 Ansichten
6 Antworten
Hallo. Seit 2018 bekomme ich eine teilweise EM Rente. Ab Januar 2020 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frage: Bekomme ich die neue Zurechnungszeit, die für Neurentner ab 1.1.19 gilt auch? Oder bin ich kein Neurentner mehr, da ich schon 2018 teilweise EM Rente hatte. Danke für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2019 | 09:10

Hallo Thea,

da nun ein neuer Versicherungsfall eingetreten ist und die volle Erwerbsminderungsrente ab Januar 2020 beginnt, profitieren Sie von der Neuregelung bezüglich der Zurechnungszeit, die seit dem 01.01.2019 in kraft getreten ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rentneram 05.11.2019 | 20:06
Ohne weitere Angaben von Ihnen würde ich von der neuen Regelung ab 01.01.2019 ausgehen. Ich hatte die selbige Situation mit Antrag Anfang April und wurde auch nach neuem Recht ab Oktober voll verrentet.
Lucieam 06.11.2019 | 12:57
So sehr ich mich für Thea über die Experten-Antwort freuen würde, ich kann es nicht glauben! Meine mich zu erinnern, dass auch hier im Forum gegenteilige Antworten auf ähnliche Fragen gegeben wurden. Wenn seit 2018 eine Teil-Erwerbsminderungsrente aufgrund eines Leistungsfalles aus 2018 (oder früher...) bezogen wurde, und diese nun - aufgrund einer Gesundheitlichen Verschlechterung - ab 2020 in eine "volle" Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird -> der Beginn bzw. das Datum des Leistungsfalles ändert sich doch nicht!!!! Eben das ist doch die Crux - Datum Leistungsfall - über die sich so viele "Bestandsrentner EM" quasi schwarzärgern. Stichtagsregelung -> nur Leistungsfälle ab 01.01.19 kommen in den "Genuss" der erhöhten Zurechnungszeit. Bei Userin Thea ändert sich doch nichts am Datum des Leistungsfalles, sondern "nur" die Tatsache, dass von Teil- auf Voll-EM-Rente erhöht wird.... Lasse mich aber gerne eines besseren belehren... Könnten sich die Experten bitte nochmals äußern? LG Lucie
DRVam 06.11.2019 | 13:23
Mit einer gesundheitlichen Verschlechterung tritt dann auch ein neuer Leistungsfall ein, sonst würden Sie ja weiterhin nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Experte hat somit schon die richtige Antwort gegeben, ob Sie das nun glauben oder auch nicht. Wenn Sie eine andere Expertenaussage dazu haben, können Sie ja darauf verweisen. Ich befürchte aber eher, dass Sie die Thematik nicht ganz verstanden haben.
Lucieam 06.11.2019 | 14:38
Sehr geehrter DRV, ich schließe selbstverständlich nicht aus, dass ich die Thematik nicht richtig verstanden habe, aber: dass es sich um einen NEUEN Leistungsfall handeln soll, wenn der "alte" Leistungsfall aus 2018 (aufgrund dessen eine halbe EM-Rente gewährt wurde) sich soweit verschlechtert, dass daraus im neuen Jahr 2019 (mit "verbesserter" Zurechnungszeit...) eine VOLLE EM-RENTE geworden ist - also diese Logik erschließt sich mir nicht. Zur Verdeutlichung ein Beispiel. 2018 tritt eine Krebserkrankung auf. Diese verschlechtert sich in 2019 soweit, dass es nun absehbar ist, dass eine Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Erwerbsfähigkeit nunmehr praktisch ausgeschlossen werden kann. Der Betroffene beantragt EM-Rente -> die DRV gewährt diese (lassen wir mal beiseite, ob Teil oder Voll...), und legt den Leistungsfall (korrekterweise) ins Jahr 2018. Welche Zurechnungszeit gilt?!? Ob sich freundlicherweise nochmals ein Experte dazu äußern könnte?
Rentneram 06.11.2019 | 16:11
Bei mir war es so, dass ich aufgrund der gleichen Diagnosen 2009 volle Rente, 2014 als Arbeitsversuch Teil-EM unbefristet und nun seit Oktober 2019 nach Antrag im April volle EM-Rente nach neuem Reht erhalten habe. Alles wegen derselben Erkrankung.
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