Hallo Alexander
Spannendes Thema
In der Vergangenheit konnte man tats. sagen, dass eine (volle) Altersrente mind. die doppelte Höhe einer Teilerwerbsminderungsrente (also einer halben Rente) hat.
Das hängt mit Besitzschutzregelungen zusammen und damit, dass, auch wenn nur eine halbe Rente bezogen wird, trotzdem die ganzen Rentenpunkte Besitz geschützt sind.
Das heißt vereinfacht dargestellt folgendes:
500 Euro Teilerwerbsminderungsrente wird bezogen, Basis dieser Teilerwerbsminderungsrente sind aber 1000 Euro (es wird halt nur die Hälfte als Teilerwerbsminderungsrente gezahlt), der Besitzschutz bezieht sich jedoch auf die 1000 Euro Basisrente, demnach wird eine Folgerente immer von einem Basiswert von 1000 Euro ermittelt werden, somit ist die volle Altersrente mindestens doppelt so hoch wie vorher die halbe Rente.
Inzwischen gibt es eine Ausnahme hierzu. Nämlich wenn irgendwie ein einkommensabhängiger Grundrentenzuschlag (Zuschlag für langjährig Versicherte) vorhanden ist. Dann kann es in Einzelfällen passieren, dass die Folgerente kleiner ist das Doppelte.
Zum nachlesen (wirklich schwere Kost): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0088.html
Hallo Alexander
Spannendes Thema
In der Vergangenheit konnte man tats. sagen, dass eine (volle) Altersrente mind. die doppelte Höhe einer Teilerwerbsminderungsrente (also einer halben Rente) hat.
Das hängt mit Besitzschutzregelungen zusammen und damit, dass, auch wenn nur eine halbe Rente bezogen wird, trotzdem die ganzen Rentenpunkte Besitz geschützt sind.
Das heißt vereinfacht dargestellt folgendes:
500 Euro Teilerwerbsminderungsrente wird bezogen, Basis dieser Teilerwerbsminderungsrente sind aber 1000 Euro (es wird halt nur die Hälfte als Teilerwerbsminderungsrente gezahlt), der Besitzschutz bezieht sich jedoch auf die 1000 Euro Basisrente, demnach wird eine Folgerente immer von einem Basiswert von 1000 Euro ermittelt werden, somit ist die volle Altersrente mindestens doppelt so hoch wie vorher die halbe Rente.
Inzwischen gibt es eine Ausnahme hierzu. Nämlich wenn irgendwie ein einkommensabhängiger Grundrentenzuschlag (Zuschlag für langjährig Versicherte) vorhanden ist. Dann kann es in Einzelfällen passieren, dass die Folgerente kleiner ist das Doppelte.
Zum nachlesen (wirklich schwere Kost): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0088.html
Macht es doch nicht so kompliziert. Im Regelfall ist es so. Wechselt man in eine Schwerbehindertenrente mit theoretischen 10,8 % Abzug, dann verdoppelt sich die ehemalige Teil Erwerbsminderungsrente.
@Alexander reicht das ja scheinbar nicht🤦♂️!
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