Hallo loni,
KSC hat schon richtig geantwortet:
Als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nur Einkünfte aus einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt.
Ob und in welchem Umfang Sie erben werden, ist für die Hinzuverdienstprüfung uninteressant.
Selbst wenn Sie bereits jetzt für die Pflege Ihrer Mutter Geld erhalten würden, würde dies nicht als Hinzuverdienst angerechnet, solange es nicht das von der Pflegekasse zu zahlende Pflegegeld übersteigt.