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Experten-Antwort

teil-em-rente, zuverdienst und pflege/erbe

von loni19.09.2015 | 14:22
923 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Mitleser und experten, Seit ein paar Jahren beziehe ich teilweise erwerbsminderungsrente auf dauer. Ich habe noch meine seitherige Arbeit, die ich in Teilzeit asübe. Meine Mutter ist dement und braucht zunehmend mehr pflege. Ich möchte sie ungern in ein heim geben. Noch kann mein Vater sie größtenteils betreuen. Aber auch er ist gesundheitlich angeschlagen und faellt immer mal aus. Es gibt auch noch meinen Bruder, der sich aber eher zurückhält. Nach dem neuen erbrecht von 2010 besteht ja die mogl, dass pflegende Kinder und enkel einen größeren anteil vom etwaigen erbe bekommen. Darf man das bei teil-em-Rente überhaupt bzw wie wird das bewertet, wenn man das erst nachträglich und nicht jeden Monat bekommt vielen dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo loni,

KSC hat schon richtig geantwortet:

Als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nur Einkünfte aus einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt.

Ob und in welchem Umfang Sie erben werden, ist für die Hinzuverdienstprüfung uninteressant.

Selbst wenn Sie bereits jetzt für die Pflege Ihrer Mutter Geld erhalten würden, würde dies nicht als Hinzuverdienst angerechnet, solange es nicht das von der Pflegekasse zu zahlende Pflegegeld übersteigt.

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2 Antworten

KSCam 19.09.2015 | 20:15
Erbe, Pflege zählen da gar nicht. In der Frage des Zuverdienst ist nur wichtig ob Sie arbeiten oder selbständig sind.
loniam 21.09.2015 | 11:03
Vielen dank
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