Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenLiebe Leser,
Wir haben zahlreiche Einträge gelöscht und sind ehrlich gesagt etwas verwundert darüber, wie sich Diskutanten binnen 2 Stunden gegenseitig so hochschaukeln können.
Wir bieten Ihnen folgende nervenschonender Lebensweisheit zum Gebrauch an:
„Nicht ärgern, wundern reicht!“
Eine friedliche Nacht wünscht..
Ihr Admin
PS: @NT400: wir finden es schade, dass Sie Scheinbar enttäuscht sind von unserem Forum. Die Mehrzahl der User hat sich viel Mühe gegeben, Ihnen zu helfen… Und das an einem Feiertag in ihrer Freizeit. Ich denke, es ist einzigartig in Deutschland, dass eine Behörde und mit ihr Dutzende Freiwillige einen solchen Service bieten. Vielleicht schauen Sie ja doch mal wieder im Forum vorbei und dann klicken Sie einfach die Einträge der Idioten Weg. Das sollte Ihnen Ihre eigenen Nerven wert sein…
Wer voll erwerbsgemindert ist, ist natürlich auch gleichzeitig teilweise Erwerbsgemindert. Allerdings besteht dieser Anspruch nur latent, denn die höhere Rente ist zu leisten. Verändert sich die Situation, Arbeitsaufnahme oder Besserung des Gesundheitszustandes, kann die RV gar nicht anders, als zu prüfen. Einen Minijob übt der Fragesteller ja bereits rentenunschädlich aus, somit sollte das Procedere nichts neues sein. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die ersehnte Teil-EMR gewährt wird. Aber nicht automatisch, sondern wenn die Voraussetzungen von der RV als gegeben gesehen werden. Eine rechtsverbindliche Antwort wird im Bescheid stehen.Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob die Unbefristetheit der bestehenden,vollen EM-Rente bei der Beurteilung der möglicherweise kommenden/in meinen Augen wahrscheinlichen Teil-EM-Rente eine Rolle spielt, eben ob diese Tatsache sich rechtlich in der dann kommenden Teil-EM-Rente forsetzt? Eine Gesetzesfrage, keine Frage von Wünschen/Ideen/Unglauben oder was da sonst noch so an Unterstellungen kommen könnte.Ich rechtfertige hier den Tonfall gar nicht. Nur, genau diese Frage ist jetzt derart oft richtig beantwortet worden, dass ich eine gewisse Gereiztheit schon nachvollziehe. Also nochmal nein, das Gesetz kennt keine Regelung, die eine Teilrente schützen würde nach dem Bezug einer vollen EM-Rente. Grobi, den Sie so lobten, sagte auch nichts anderes. Es ist exakt, wie Grobi es formulierte: Möglicherweise bleibt es bei voller EM-Rente mit entsprechendem Abzug. Oder möglicherweise kommt es zur Teilrente. Oder möglicherweise wird die Berentung ganz aufgehoben. Wie der Sachbearbeiter nun verfährt, kann ihnen keiner vorhersagen. Würden Sie hier bei uns im Nordwesten leben, so würde ich Sie eher warnen, denn ich habe Fälle im Rahmen einer Beratungsstelle auf dem Schreibtisch, wo Renten abgelehnt werden bei Schwerstkranken. Allgemein kann man wohl sagen, die Bewilligung von EM-Renten wird immer schwieriger, kein Vergleich mit der Situation vor 10, 20 Jahren. Ihren Wunsch, rauszukommen aus der Rente, finde ich völlig verständlich und ehrenwert. Aber wie hoch das Risiko dabei für Sie wäre, das weiss niemand vorher. Auch Ihr Lebensalter, das wir nicht kennen, wird eine Rolle spielen. Sollten Sie noch recht jung sein, oder dicht an der Altersrente, so wäre der Schritt wohl besser gehbar. Hier kann man nur soviel sagen, nein, es gibt für Sie nach der unbefristeten vollen EM-Rente keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Fortführung einer Teilrente, wenn Sie anfangen zu arbeiten.
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