Hallo Maja,
wie von den Vorrednern bereits festgestellt ist bei Teil-EM Rente ein Leistungsvermögen (Arbeitsfähigkeit) zw. 3 und 6 Stunden vorgesehen.
Bei einem Leistungsvermögen (Arbeitsfähigkeit) bis zu 3 Stunden würden Sie eine volle EM-Rente bekommen müssen. Dies ist aber ja nicht der Fall.
Also alles im möglichen Rahmen. Und wenn die verdienstmäßige Hinzuverdienstgrenze auch eingehalten wird, dann läuft alles im legitimen Rahmen.