Hallo Jessi G.,
leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantworten. Ich kann Sie daher mit Ihrer Frage in soweit nur an Ihr zuständiges Jobcenter verweisen.
Kosten für Post-Bewerbungen können Sie dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen (bei Bezug einer vollen Rente ist der pauschale Werbungskostenabzug bei 102 €, alles was über diesen Betrag hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus).
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......vorausgesetzt, man hat Einkommensteuern gezahlt, was auf die wenigsten Rentner zutrifft.
MfG
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Lieber Schorsch,
leider werden viele EM-Renten besteuert und die Angabe der Werbungskosten hilft, den steuerpflichtigen Teil zu reduzieren. Dafür muss keine Einkommensteuer gezahlt worden sein. Mittlerweile sind die meisten Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet...
Die Jahres-Grundfreibeträge 2016 betragen für Ledige 8.652 Euro und für Verheiratete 17.304 Euro.
Das bedeutet, dass ledige NEURENTNER 721 Euro und verheiratete NEURENTNER 1.442 Euro Monatseinkommen haben dürfen, bevor sie steuerpflichtig werden.
Ob das die "Meisten" sind, darf stark bezweifelt werden.
MfG
Lieber Schorsch, leider werden viele EM-Renten besteuert und die Angabe der Werbungskosten hilft, den steuerpflichtigen Teil zu reduzieren. Dafür muss keine Einkommensteuer gezahlt worden sein. Mittlerweile sind die meisten Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet...Kosten für Post-Bewerbungen können Sie dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen (bei Bezug einer vollen Rente ist der pauschale Werbungskostenabzug bei 102 €, alles was über diesen Betrag hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus).......vorausgesetzt, man hat Einkommensteuern gezahlt, was auf die wenigsten Rentner zutrifft. MfG
Kosten für Post-Bewerbungen können Sie dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen (bei Bezug einer vollen Rente ist der pauschale Werbungskostenabzug bei 102 €, alles was über diesen Betrag hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus).
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......vorausgesetzt, man hat Einkommensteuern gezahlt, was auf die wenigsten Rentner zutrifft.
MfG
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Lieber Schorsch,
leider werden viele EM-Renten besteuert und die Angabe der Werbungskosten hilft, den steuerpflichtigen Teil zu reduzieren. Dafür muss keine Einkommensteuer gezahlt worden sein. Mittlerweile sind die meisten Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet...
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