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Experten-Antwort

Teil-EMR

von Pauline14.06.2022 | 12:06
125 Ansichten
7 Antworten
Liebes Forum, ich bekomme eine Teil-EMR und zusätzlich Gehalt (tägl. 4 Std./5 Tage). Ich habe folgenden Frage, wie wirkt sich meine Teil-EMR und meine Gehaltszahlung auf meine zukünftige Alters-Rente aus? Oder ist es möglich durch freiwillige Beiträge bei der RV noch eine weitere Rente aufzubauen? Viele Grüße

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.06.2022 | 13:39

Hallo Emily,

Ich werde es versuchen. Leider sind die gesetzlichen Regelungen nicht ganz so einfach und übersichtlich darzustellen. Im Vorbeitrag wurde darauf hingewiesen, dass sich der Wert nicht auf einen festen Euro-Betrag bezieht, sondern auf persönliche Entgeltpunkte (Summe aller Entgeltpunkte, multipliziert mit dem Zugangsfaktor, besser bekannt als Abschlag).

Die Rentenhöhe hängt nach der Rentenformel vom aktuellen Rentenwert, vom Rentenartfaktor, vom Zugangsfaktor und von den erworbenen Entgeltunkten ab. Was heißt das nun konkret?

Aktueller Rentenwert (alte Bundesländer):

=> ab 01.07.2022 = 36,02 Euro

Rentenartfaktor:

=> volle EM-Rente, Altersrente = 1,0

=> teilweise EM-Rente = 0,5

Zugangsfaktor (Abschlag):

=> Altersrente bis zu 14,4 % (Zugangsfaktor 0,856)

=> EM-Rente bis zu 10,8 % (Zugangsfaktor 0,892)

Entgeltpunkte (EP):

=> Bewertung aller rentenrechtlicher Zeiten im Versicherungsleben + Zurechnungszeit berechnet zum jeweiligen Rentenbeginn. Nähere Ausführungen für wenige Zeilen zu komplex, aber 1 Entgeltpunkt = Durchschnittsverdienst aller Versicherten im jeweiligen Jahr. Nur die Hälfte davon verdient = 0,5 Entgeltpunkte

Beispiel:

Teilweise EM-Rente mit z.B. 53 Jahren und 35 EP:

36,02 x 0,5 x 0,892 x 35 EP (davon 7 für Zurechnungszeit) = 562,27 Euro

persönliche Entgeltpunkte: 31,2200 (35 EP x 0,892)

spätere Altersrente mit 32 EP:

36,02 x 1,0 x 0,892 x 17,5 EP = 562,27 Euro

(nur die Hälfte der bisherigen EP behält den Abschlag)

36,02 x 1,0 x 1,0 x 14,5 EP = 522,29 Euro

Insgesamt 1.084,56 Euro

persönliche Entgeltpunkte: 30,1100 (17,5 EP x 0,892 + 14,5 EP x 1,0) geringer als bei teilweiser EM-Rente, daher

36,02 x 1,0 x 31,2200 EP = 1.124,54 Euro

Das mit der zumindest doppelten Rente kommt aus dem Besitzschutz und dem Rentenartfaktor. Vielleicht mit dem Beispiel etwas verständlicher.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 14.06.2022 | 12:39

Hallo Pauline,

bei der Berechnung Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente wurde in Abhängigkeit von Alter und Rentenbeginn eine Zurechnungszeit berücksichtigt, die mit einem Durchschnittswert aus Ihrem Versicherungsleben bewertet wurde und damit auch Ihre Rentenhöhe beeinflusst hat.

Diese Zurechnungszeit wird bei Ihrer späteren Altersrente zu einer Anrechnungszeit. Das bewirkt bei zeitgleichen Beiträgen aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung, dass es sich bei diesen Beitragszeiten um beitragsgeminderte Zeiten handelt, die einen Zuschlag erhalten können. Unterm Strich übersteigt das insgesamt aber zumeist nicht den Wert der Zurechnungszeit aus Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Über den Besitzschutz bleibt der Wert der Zurechnungszeit aus Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente aber grundsätzlich erhalten. Bitte beachten Sie, dass sich der Wert nicht auf einen festen Euro-Betrag bezieht, sondern auf dynamische persönliche Entgeltpunkte.

Diese Darstellung ist ganz grob vereinfacht und soll nur das Zusammenspiel aufzeigen. Wenn Sie die konkreten Auswirkungen in Ihrem Fall wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Sie versicherungspflichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Emilyam 14.06.2022 | 12:52
Hallo lieber Experte, muss ich das dann so verstehen, dass ich im Alter nicht mehr als die Höhe der Teil-EMR als Altersrente erhalte?
Paulinaam 14.06.2022 | 13:08
Sehr geehrter Herr oder Frau Experte der Rentenversicherung, bitte beantworten Sie meine Frage etwas ausführlicher und genauer. Ich denke das Sie damit auch Emily und Jana weiterhelfen. Danke.
Janaam 14.06.2022 | 13:04
@Emily Ich gehe eher davon aus, dass wir (bin in der gleichen Situation), für die Altersrentenhöhe 2 x die TEMR erhalten. Egal was wir zusätzlich verdienen.
Schadeam 14.06.2022 | 13:27
Wie Ihre künftige Altersrente ausfallen wird, kann hier keiner sagen weil keiner Ihre Versicherungszeiten kennt. Wenn Sie da eine konkrete Aussage wünschen brauchen Sie eine entsprechende Probeberechnung. Das ist aber eigentlich nur sinnvoll wenn Sie in naher Zukunft auch in Altersrente gehen können. Sind Sie davon noch altersmäßig weit entfernt, nützt Ihnen eine Probeberechnung nicht viel, da bleibt Ihnen nur die Beratung im AUB Dienst bei der man Ihnen die Grundzüge der Problematik erläutern kann. Dazu muss man den Wert Ihrer Zurechnungszeit mit der aktuellen Beitragshöhe vergleichen und kann das über den Daumen abschätzen. LG
Melliam 14.06.2022 | 21:30
Sie bekommen mindestens die doppelte Teilerwerbsminderungsrente
Deutsche Rentenversicherung
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