Hallo Zipfel,
wir gehen davon aus, dass Sie im Rentenantrag die Beschäftigung mit einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden bereits angegeben haben. Damit wurde diese bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens und der Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von Ihrem Rentenversicherungsträger bereits berücksichtigt. Daher ist "W°lfgang" zuzustimmen, dass nicht zwingend eine Arbeitszeitreduzierung erforderlich ist. Sie sollten Ihren individuellen Fall mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Selbstverständlich können Sie Unterlagen jederzeit gern online über www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003 an Ihren Rentenversicherungsträger übermitteln.
Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk?
Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
Wieder so eine falsche Meinung, die hier gerne verbreitet wird. Man kann auch vom Vollzeitjob in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Ich sage es immer wieder, dass manche sich halb tot zur Arbeit schleppen. Aber das war nicht meine FrageHallo, vorige Woche kam mein Teil-Erwerbsminderungsrentenbescheid und noch arbeite ich 7 Stunden. Heute habe ich ihn zum Arbeitgeber geschafft. Reicht es wenn ich auf 5 Stunden ab 1. Januar runter gehe oder ab sofort?Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk? Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk?
Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
Dann reduziere ich ab jetzt und gut ist. Arbeitsunfähig zu sein ist nicht Voraussetzun für eine Erwerbsminderungsrente
Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk?
Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
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