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Experten-Antwort

Teil-EMR bewilligt, wann Stunden kürzen

von Zipfel12.12.2022 | 15:47
216 Ansichten
10 Antworten
Hallo, vorige Woche kam mein Teil-Erwerbsminderungsrentenbescheid und noch arbeite ich 7 Stunden. Heute habe ich ihn zum Arbeitgeber geschafft. Reicht es wenn ich auf 5 Stunden ab 1. Januar runter gehe oder ab sofort?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.12.2022 | 14:54

Hallo Zipfel,

wir gehen davon aus, dass Sie im Rentenantrag die Beschäftigung mit einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden bereits angegeben haben. Damit wurde diese bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens und der Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von Ihrem Rentenversicherungsträger bereits berücksichtigt. Daher ist "W°lfgang" zuzustimmen, dass nicht zwingend eine Arbeitszeitreduzierung erforderlich ist. Sie sollten Ihren individuellen Fall mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Selbstverständlich können Sie Unterlagen jederzeit gern online über www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003 an Ihren Rentenversicherungsträger übermitteln.

9 Antworten

M.am 12.12.2022 | 16:31
Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk? Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
Zipfelam 12.12.2022 | 16:33
M. schrieb

Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk?

Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.

Hallo, vorige Woche kam mein Teil-Erwerbsminderungsrentenbescheid und noch arbeite ich 7 Stunden. Heute habe ich ihn zum Arbeitgeber geschafft. Reicht es wenn ich auf 5 Stunden ab 1. Januar runter gehe oder ab sofort?
Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk? Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.
Wieder so eine falsche Meinung, die hier gerne verbreitet wird. Man kann auch vom Vollzeitjob in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Ich sage es immer wieder, dass manche sich halb tot zur Arbeit schleppen. Aber das war nicht meine Frage
Zipfel am 12.12.2022 | 16:35
Dann reduziere ich ab jetzt und gut ist. Arbeitsunfähig zu sein ist nicht Voraussetzun für eine Erwerbsminderungsrente
Abschlägeam 12.12.2022 | 18:31
Zipfel schrieb

Dann reduziere ich ab jetzt und gut ist. Arbeitsunfähig zu sein ist nicht Voraussetzun für eine Erwerbsminderungsrente

Sofern das bei Ihrem Arbeitgeber so möglich ist... sonst 'so schnell, wie es eben möglich ist'. Und teilen Sie die Veränderung Ihrer zuständigen DRV dann schriftlich* mit, damit die dann das auch in Ihren Unterlagen haben. *online: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… So landet es dann direkt bei Ihrem Versichertenkonto und es gibt eine Sendebestätigung zum Abspeichern
Zipfelam 12.12.2022 | 18:51
Hallo, danke. Ich hab so eine Personalausweis Registrierung. Kann ich das auch dort über den Post Ausgang verschicken?
Abschlägeam 12.12.2022 | 18:56
ja klar :-)
W°lfgangam 12.12.2022 | 20:10
M. schrieb

Normalerweise hätte man den Antrag ablehnen müssen, weil die tatsächliche Ausübung dem Anspruch entgegen steht, oder sind Sie zur im Krankengeld oder arbeitsunfähigk?

Die Stunden reduzieren Sie auf 5 Stunden ab dem Folgetag wo die Arbeitsunfähigkeit endet.

...'Normal' ist wohl/auch, dass die TEM auch aus Sicht der aktuellen Arbeitszeit (=ü6 Std.) bewilligt worden ist - und nu? Das individuell mögliche (Weiter-)Arbeitsverhältnis klärt @Zipfel direkt mit der DRV, nicht mit einem mitlesenden Foristen und seiner 'Meinung' dazu, was er morgen zu tun hat... ;-) Gruß w. PS: EMRT (VEM/TEM) ist so individuell, dass Ratschläge in Richtung auf sofort u3/u6 Std. 'runterfahren' der schlechteste aller Ratschläge ist "-> mach _ja_ bloß weniger/angepasst /wehe 1 min. zu viel" - die DRV beurteilt das selbst/was am festgestellten/eingeschränkten Leistungsvermögen noch/weiterhin zulässig ist - einfach und direkt mit dem Versicherten (ggf. bereits im Vorfeld/im laufenden Antragsverfahren geklärt) !
Zipfelam 13.12.2022 | 15:26
Nein, da standen noch 8 Stunden drin und ich bin auch noch 8 Stunden arbeiten gegangen mit ab und zu krank und Urlaub dazwischen. Die Stunden auf sieben reduziert habe ich erst vor einem Monat. Ich vermute mal, die Rentenversicherung geht davon aus, dass ich die Stunden auf unter sechs kürze. So hat es eigentlich auf der Reha Bericht empfohlen, dem die Rentenversicherung gefolgt ist
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