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Experten-Antwort

Teil-EMR unbefristet und Arbeitsmarktrente

von Gandulf05.09.2017 | 17:01
785 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe hier schon mehrmals gelesen, dass eine EMR unbefristet bewilligt wird, wenn sie bereits seit 9 Jahren gezahlt wird. Seit 2010 beziehe ich eine befristete Arbeitsmarktrente, die zuletzt zweimal für jeweils 3 Jahre verlängert worden ist. Nun muss ich aus medizinischen Gründen die nächste Verlängerung beantragen. Sollte die Rente erneut um 3 Jahre verlängert werden, werden die 9 Jahre innerhalb der neuen Verlängerungszeit erreicht. Genügt es, dass die 9 Jahre innerhalb des Verlängerungszeitraums erreicht werden um eine unbefristete Bewilligung der Teil-EMR zu erhalten oder müssen die 9 Jahre bereits vor einer Weiterbewilligung abgelaufen sein? Dass die volle Arbeitsmarktrente grundsätzlich nicht unbefristet gezahlt wird, ist mir bekannt. Vielen Dank schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gandulf,

bei den Befristungen, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage erfolgen, ist die Dauer des Anspruchs innerhalb des zeitlichen Rahmens von drei Jahren sowohl bei erstmaligen als auch bei erneuten Befristungen von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Befristung ist aber auf insgesamt längstens neun Jahre - vom Rentenbeginn an gerechnet - beschränkt. Besteht die verminderte Erwerbsfähigkeit darüber hinaus, ist die Rente ohne Befristung weiter zu leisten.

Wird im aktuellen Antragsverfahren auf Weitergewährung der Rente festgestellt, dass eine erneute Befristung der Rente die 9-Jahresgrenze überschreitet, so wird die Rente als unbefristete Rente weitergewährt. Die 9-Jahresgrenze muss nicht zuvor ausgeschöpft worden sein.

Wichtig:

Die 9-Jahresgrenze beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu zählen, ab dem die Rente rein aus medizinischen Gründen (ohne Betrachtung der Arbeitsmarktlage) gezahlt wurde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gandolf,

für die teilweise Erwerbsminderungsrente zählt der 9 Jahres-Zeitraum ab Rentenbeginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente (2010).

Sofern die volle Erwerbsminderungsrente jedoch weiterhin aufgrund des Arbeitsmarktes gewährt wird, wird diese Rente auch weiterhin nur befristet geleistet.

Es handelt sich um zwei parallele Ansprüche, von denen jedoch nur der höhere Anspruch gezahlt wird.

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1 Antworten

Gandulfam 06.09.2017 | 12:40
Wichtig: Die 9-Jahresgrenze beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu zählen, ab dem die Rente rein aus medizinischen Gründen (ohne Betrachtung der Arbeitsmarktlage) gezahlt wurde. Rükfrage an den Experten: Den Nachsatz verstehe ich leider nicht. Mir wurde zunächst ab 01.03.2010 eine Teil-EMR bewilligt und etwas später dann rückwirkend ab dem selben Datum die volle Arbeitsmarktrente. Die Teil-EMR erfolgte aus rein medizinischen Gründe. Ab wann läuft dann die 9-Jahres-Frist? Nochmals herzlichen Dank.
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