Prinzipiell, also rein rechtlich, dürfen Sie mit einer teilweisen EM-Rente keinen Tag länger als "unter 6 Stunden" arbeiten (von einer Arbeitserprobung von maximal 6 Monaten abgesehen).
Wenn das also öfters passiert und die DRV das mitbekommt (melden müssen Sie es rein rechtlich natürlich auch), kann das durchaus zu einer Überprüfung und Aberkennung der EM-Rente führen.
Sie könnten sich sinnvollerweise auch vorab mit der DRV abstimmen, was aus deren Sicht geht oder eben auch nicht. Wenn das an ein paar Tagen im Jahr vorkommt, wird das vermutlich genehmigt werden.
Prinzipiell, also rein rechtlich, dürfen Sie mit einer teilweisen EM-Rente keinen Tag länger als "unter 6 Stunden" arbeiten (von einer Arbeitserprobung von maximal 6 Monaten abgesehen).
Wenn das also öfters passiert und die DRV das mitbekommt (melden müssen Sie es rein rechtlich natürlich auch), kann das durchaus zu einer Überprüfung und Aberkennung der EM-Rente führen.
Sie könnten sich sinnvollerweise auch vorab mit der DRV abstimmen, was aus deren Sicht geht oder eben auch nicht. Wenn das an ein paar Tagen im Jahr vorkommt, wird das vermutlich genehmigt werden.
Dann sind Sie auch nicht EMR, wenn Sie es schaffen Überstunden zu machen und länger als 6 Stunden zu arbeiten.
... sagt "Maximiliane," die erfahrene ärztliche DRV-Gutachterin.
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