Hallo Stephan,
es ist zutreffend, dass die Rentenansprüche aus Deutschland und aus Frankreich unabhängig voneinander bestehen.
Ungeachtet dessen wirken sich die in Frankreich zurückgelegten Zeiten bei der Berechnung der sog. anteiligen Leistung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mittelbar auf die Höhe der deutschen Rente aus.
Im Übrigen empfehlen wir Ihnen unsere Broschüre "Leben und arbeiten in Europa", in der Sie weitere Informationen zu dem Thema finden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte mit der Versicherungsnummer direkt den zuständigen Rentenversicherungsträger (DRV Rheinland Pfalz, DRV Bund oder DRV Knappschaft-Bahn-See).