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Experten-Antwort

Teil-EMR Zuschuss aus Betriebsrente = Hinzuverdienst?

von Silvi G22.10.2013 | 15:32
1759 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, zählt eine Zuschuß aus der privaten Betriebsrente als Hinzuverdienst? Bei mir hat sich ergeben, daß mein Betrieb mir eine Nachzahlung bewilligt. Dieses Überbrückungsgeld aus dem privaten Arbeitgeber-Versicherungsprogramm hätte zum Zeitpunkt der befristeten Teil-Erwerbsminderung monatlich bezahlt werden sollen. Es wurde aber übersehen. Nun wird mir der gesamte Betrag auf einmal ausbezahlt. Frage: zählt dies als Hinzuverdienst (der Betrag stammt nicht aus Arbeitsleistung!!!) und wie muß dies bei der jährlichen Prüfung dargestellt werden?? Vielen Dank für die Hilfe!!! VG, Silvi

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie ich sehe, wurde Ihre Frage bereits abschließend beantwortet.

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3 Antworten

=//=am 22.10.2013 | 17:13
Da es sich hierbei um einen "Zuschuß" aus der Betriebsrente (was immer das auch ist)handelt, ist dies kein Hinzuverdienst im Sinne von § 96 a SGB VI.
Silvi Gam 22.10.2013 | 17:15
Vielen Dank!!!!
Silvi Gam 22.10.2013 | 17:21
Noch zur Info: Mein Arbeitgeber ein Versorgungsprogramm für die Arbeitnehmer aufgelegt, in das die AN zusätzlich selbst einbezahlen können. Sobald man in Rente geht oder (in meinem Fall) erwerbsgemindert ist, erhält man zusätzliche Leistungen. Nochmals vielen Dank und für den Verweis auf das Gesetz.
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