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Teil-EMRente

von Ben26.03.2008 | 22:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe Experten, was geschieht, wenn jemand der die letzten Jahre teilzeit beschäftigt war, nun eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu gesprochen bekommt? Wonach wird die Rente berechnet? Kann man dennoch zwischen 3-6 Std arbeiten, wenn die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt wird? Gruß Ben

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus den Entgelten des gesamten Versicherungslebens berechnet. Für die Zeit der Halbtagsbeschäftigung geht dann auch nur der Halbtagsverdienst in die Berechnung ein. Dieser wirkt sich dann auch nur halb so gut aus.

Wolfgang Amadeus führt aus, dass Sie neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zeitlich unbegrenzt einer Beschäftigung nachgehen können. Sollten Sie allerdings 10 Stunden am Tag eine Beschäftigung ausüben, wird der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung dahingehend einleiten, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.

5 Antworten

Wolfgang Amadeusam 26.03.2008 | 22:47
Hallo Ben, erstmal, Deine Rentenhöhe richtet sich nicht nach Deinen letzten Verdiensten, sondern die Rentenberechnung ist ein Resultat Deiner Beitragsleistung in Deinem gesamten Versicherungsleben. Somit spielt es bei der Rentenberechnung keine Rolle, ob Du zuletzt teilzeitbeschäftigt warst. Und nun zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten: Erstmal, Du kannst soviel Stunden arbeiten wie Du willst (meinetwegen auch 10, 12 oder 14 Stunden am Tag), Du darfst nur nicht bestimmte Verdienstgrenzen überschreiten. Die Berechnung dieser Verdienstgrenzen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist etwas kompliziert. Zunächst werden Deine individuellen Entgeltpunkte in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ermittelt (EP). Ist dieser Wert kleiner als 1,5, dann werden mindest 1,5 Entgeltpunkte genommen. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Durchschnittsverdienst, das bedeutet, man wird mindestens so gestellt, wie wenn man die letzten drei Jahre mindestens halb so viel verdient hat, wie der Durchschnittsverdienst. Hat man nun diese Entgeltpunkte, berechnet sich die Verdienstgrenze wie folgt: für eine Dreiviertelrente: West: EP mal 0,17 mal 2485 € Ost: EP mal 0,17 mal 2100 € für eine Halbrente: West: EP mal 0,23 mal 2485 € Ost: EP mal 0,23 mal 2100 € für eine Viertelrente: West: EP mal 0,28 mal 2485 € Ost: EP mal 0,28 mal 2100 € 2485 € bzw. 2100 € sind dabei die sogenannten monatlichen Bezugsgrößen West bzw. Ost. Diese Werte ändern sich in jedem Jahr, das heißt die Verdienstgrenzen verändern sich. Wichtig vielleicht noch, dass es sich um Bruttoverdienstgrenzen handelt. Alles klar ?
Benam 27.03.2008 | 12:24
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die umfassende Antwort. Mir ging es aber um das Verständnis der möglichen Arbeitszeit, wenn man doch vorher schon halbtags tätig war. Kann man weiterhin halbtags tätig sein und erhält dann zu dem Gehalt (klar Hinzuverdienstgrenze) auch die Teilrente? So zwischen den Zeilen lese ich das wohl heraus. Gruß Ben
Rosannaam 27.03.2008 | 13:24
Ja, so ist es. Der Rat des Experten bzgl. der tgl. Arbeitsstunden sollte aber auch beachtet werden. Eine rentenunschädliche Teilzeitbeschäftigung wird in der Regel zwischen 3 - 6 Stunden liegen. MfG Rosanna.
Benam 27.03.2008 | 13:47
Hallo Experte und Rosanna, auch Ihnen herzlichen Dank für die Antwort. Nujn gut, dann waerten wir erstmal den Rentenbescheid der Bekannten ab und schauen, wie hoch die H.grenze ausfällt, daraus ergibt sich ja dann der errechenbare Stundenanteil. Es ist schon klar, dass dieser zwischen 3-6 Std. liegen sollte, vlt. aber auch sogar nur unter 3 Std. Gruß Ben
Rosannaam 27.03.2008 | 14:21
Hallo Ben, die Hinzuverdienstgrenze für eine teilweise EM-Rente ist natürlich wesentlich höher als bei einer vollen EM-Rente, denn sie ist ein Lohnersatz. Aber selbst wenn Sie aus der Hinzuverdienstgrenze die tgl. Stundenzahl errechnen können, sollte die tgl. Arbeitszeit nicht gerade bei 10 oder mehr Stunden liegen. Dann dürfte eine EM tatsächlich fraglich sein und könnte von der DRV überprüft werden. Muss nicht, aber kann sein... MfG Rosanna.
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