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teil-erwerbsminderung nachtzuschläge

von isabell11.09.2009 | 15:45
1985 Ansichten
9 Antworten

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meine teilerwerbsminderungsrente wird mir wegen nachtzuschlägen um die hälfte gekürzt, weil ich damit die bruttoverdienstgrenze übersteige.ohne nachtzuschläge wäre ich aber noch darunter.dürfen diese zuschläge wirklich angerechnet werden um damit die rente zu kürzen???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Isabell,

zum berücksichtigungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen alle laufenden und einmaligen Einnahmen, Zuwendungen und Zuschüsse, die beitragspflichtig sind.

Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonn-, Feier- und Nachtzuschläge zählen seit dem 01.07.2006 zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, wenn sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 Euro je Stunde beruhen.

8 Antworten

-_-am 11.09.2009 | 16:24
Maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.
isabellam 11.09.2009 | 16:27
das ist mir schon klar, nur darf der nachtzuschlag angerechnet werden oder nicht?
-_-am 11.09.2009 | 16:52
Das ist unterschiedlich und etwas kompliziert. Lesen Sie daher ab Seite 17 (besonders Tabelle Seite 21) unter http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50602/sid_63… oder fragen beim Lohnbüro Ihres Arbeitgebers oder der Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach. Der Rentenversicherungsträger muss sich bezüglich gemeldeten Entgelts auf die Berechnung und Mitteilung Ihres Arbeitgebers, der das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt zuvor entsprechend übermittelt hat, verlassen. Nur falsche Meldungen können dann auch falsche Beurteilungen zur Folge haben.
dirkam 11.09.2009 | 19:47
Darüber hätten Sie sich mal besser vorher Gedanken machen Sollen! Warum sollten Nachtzuschläge denn nicht angerechnet werden dürfen? (Rente und Arbeiten beißt sich ohnehin irgendwie. Einerseits ist man so krank, dass man nicht mehr (voll) arbeiten kann, aber andererseits werden die Hinzuverdienstgrenzen bis zum letzten Cent ausgenutzt. Da soll man nicht auf dumme Gedanken kommen.....)
Dummschwätzeram 11.09.2009 | 23:13
Solche Antworten wie Dirk sie hier gibt ,sind wohl nicht angebracht in diesem Forum.Es gibt eben Kranke die mit dieser kleinen EU Rente nicht auskommen können, und deshalb etwas dazu verdienen müssen.Hoffentlich bleiben Sie gesund,damit Sie auch etwas einzahlen können um in diesen Genuss der EU Rente mal zu kommem SIE DUMMSCHWÄTZER
-_-am 11.09.2009 | 23:27
Auch wenn der Beitrag von "dirk" für den Fragesteller vermutlich nicht besonders ergiebig ist, sollten Sie nicht so übertrieben reagieren und andere Teilnehmer beleidigen. Auf diese Form der Auseinandersetzung kann hier sicher gerne verzichtet werden.
@@@@am 11.09.2009 | 23:44
Sorry,Sie haben ja Recht aber es ist auch nicht in Ordnung Fragende so abzufertigen. Schönen Abend noch
-_-am 11.09.2009 | 23:51
Ein Fünkchen Wahrheit ist aber schon dran, am Beitrag von "dirk". Mitunter hofft man einfach, dass es keiner merkt oder "nicht so schlimm" ist, etwas über 400,- € zu liegen. Wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, ... Dabei kann man auf jeder Lohnabrechnung in der Zeile "RV-Brutto" monatlich nachlesen, welcher Betrag dem Rentenversicherungsträger später gemeldet wird. Zwei Monate je Kalenderjahr darf man ja bis 800,- €. Wer es beim dritten Monat dann immer noch darauf ankommen lässt, kann sich später sicher nicht auf seine schlechte Einkommenssituation berufen, sondern handelt mindestens nachlässig, vielleicht sogar vorsätzlich oder mit dem Gedanken, der Rentenversicherungsträger merkt es vielleicht nicht.
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