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Experten-Antwort

Teil-Erwerbsminderungsrente

von Monika21.09.2019 | 19:45
125 Ansichten
5 Antworten

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Ich möchte die Teilweise-Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich weiß nicht recht wie ich vorgehen kann. Ich habe im Oktober einen Termin bei der Beratungsstelle der DRV. Ich muss mir aber auch eine neue Stelle in Teilzeit suchen. Muss ich damit warten was beim Antrag der DRV rauskommt?! Ich bin derzeit noch wg. Depressionen krankgeschrieben und am überlegen, ob ich noch eine Schwerbehinderung beantragen soll. Ist das dann für den Antrag der EM-Rente hilfreich?! In der Reha war ich schon, weil "Reha vor Rente". Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen kann. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2019 | 14:03

Der Antwort von Tippsi wird zugestimmt.

Liebe Grüße

Deutsche Rentenversicherung

4 Antworten

abwartenam 22.09.2019 | 06:22
über den umfang der erwerbsminderung, voll, teil, gar nicht, entscheidet die rv, kann man sich nicht wünschen
Tippsiam 22.09.2019 | 14:46
Hallo Monika, wenn Sie schon in der Reha waren, wurde dort ja sicher festgestellt, inwieweit Sie lt. den Ärzten dort noch erwerbsfähig sind, also gar nicht, drei bis unter sechs Stunden oder voll erwerbsfähig. Auch wenn dies erstmal nur ein Anhaltspunkt ist, denn für die endgültige Entscheidung über eine EMR, ob teilweise oder voll, entscheiden dann die Gutachter der DRV. Eine Schwerbehinderung zu beantragen, kann für Sie sinnvoll sein, garantiert aber nicht, dass Sie dann auch EMR erhalten. Wenn Sie noch arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich auch jetzt noch keinen Teilzeitjob suchen, erst wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. Sie sollten sich aber rechtzeitig auch bei der Agentur für Arbeit erkundigen, ob und welche Ansprüche auf ALGI Sie dann haben. Eine Beratung dort erhalten Sie auch, selbst wenn Sie akut AU sind. (Lassen Sie sich nicht abwimmeln!) In Absprache mit Ihrem Hausarzt und Ihrem Psychologen, den Sie ja aufgrund Ihrer Diagnosen sicher regelmäßig konsultieren auch nach der Reha, sollten Sie dann den Antrag auf EMR rechtzeitig vor Aussteuerung bei der Krankenkasse beantragen. Mehr Informationen erhalten Sie dann ja im Oktober bei der persönlichen DRV-Beratung. Vorab können Sie schon online eine Rentenauskunft (wenn Sie über 55J alt sind) bzw. eine Renteninformation hier anfordern https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/. Daraus können Sie Ihre individuellen Ansprüche in Zahlen ersehen. Lassen Sie sich bitte auf jeden Fall, ggfs. auch von Ihrem Psychologen unterstützen, denn bei der Diagnose Depression kommt es ja auch schnell zur Überforderung, und vorrangig ist nun erst einmal, dass sich Ihr Gesundheitszustand bessert! Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute! Herzliche Grüße Tippsi
Monikaam 23.09.2019 | 14:30
Besten Dank für Ihre Antworten. Ich habe nur das Gefühl, je länger ich zuhause sitze, desto mehr komme ich ins Grübeln. Würde gern wieder ein paar Stunden/Tag arbeiten. Naja vielleicht muss ich einfach etwas Geduld haben. Die Reha hat mit AU entlassen aber über 8 Stunden belastungsfähig, was ich nicht bin. Nach spätestens 6 Stunden bin ich total k.o. Die Reha-Ärztin hat mich einmal gesehen und fällt so eine Entscheidung!?!
Mariam 23.09.2019 | 17:06
In der Reha war ich schon, weil "Reha vor Rente". Bei mir war es so, dass die Rehaeinrichtung der Rentenversicherung die Empfehlung für die Teilerwerbsminderungsrente gegeben hat und ich nach der Reha den Antrag diesbezüglich gestellt habe. Einen Antrag speziell auf Teilerwerbsminderungsrente gibt es nicht. Schwerbehinderung hat keinen Einfluß. Lass dich aber ausführlich beraten. Da gibt es schon einiges zu bedenken. Rentenhöhe später, Dazuverdienst etc.
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