Hallo Kater Ina,
in jedem Fall wird eine Neuberechnung vorgenommen. Hierbei wird der bisher nicht in Anspruch genommene Anteil der Rente erstmals bewertet (u.a. auch mit den darauf entfallenden Abschlägen etc.) und dann in die Berechnung aufgenommen.
Bitte lassen Sie sich daher von der Rentensachbearbeitung eine Probeberechnung erstellen, aus dieser Berechnung werden Sie dann die neu bewerteten Zeiten und den neuen monatlichen Rentenbetrag erkennen können.
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