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Experten-Antwort

Teil Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst

von Anja01.08.2024 | 21:25
309 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich weiß, dass ich bei einer Teile Erwerbsminderungsrente hinzu verdienen darf, wie viel genau darf das sein? So viel, dass ich nicht mehr als 75 % arbeite. Aber kann ich theoretisch zusammen mit der Rente so viel verdienen, wie mein höchstes Gehalt bisher war?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2024 | 12:59

Hallo Anja,

 

wie von einigen Forumsteilnehmern mitgeteilt wurde, gibt es bei der teilweisen EM-Rente eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Diese liegt aktuell bei 37.117,50 EUR pro Kalenderjahr. Außerdem gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die höher sein kann. Sie hängt ab vom höchsten Entgeltpunktwert der letzten 15 Jahre und kann aus der Rentenauskunft entnommen bzw. bei der Auskunfts- und Beratungsstelle angefordert werden. Wichtig ist, dass eine teilweise Erwerbsminderung nur anerkannt werden kann, wenn die tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt. Die Arbeitszeit sollte bei Vorliegen des Rentenbescheides entsprechend angepasst werden.

 

Grüße vom Expertenteam

4 Antworten

Schadeam 01.08.2024 | 21:27
Rentenauskunft anfordern, das steht die Grenze drin, ganz einfach.
.am 01.08.2024 | 22:45
Naja, so bei über 37.117,50 € kommt man dann schon in den Bereich ab dem angerechnet wird. Schaffst du das?
Nicht ganzam 02.08.2024 | 08:34
. schrieb

Naja, so bei über 37.117,50 € kommt man dann schon in den Bereich ab dem angerechnet wird. Schaffst du das?

Nein, das ist nur eine Untergrenze. Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser EM-Rente wird individuell ermittelt und kann auch deutlich höher liegen.
Individueller Wertam 02.08.2024 | 08:51
Die Höhe Ihrer Hinzuverdienstgrenze wird für Sie individuell ermittelt (der Mindestwert sind im Jahr 2024 gut 37.100 Euro). Das hängt von der höchsten erzielten Jahres-Entgeltpunktanzahl ab in den letzten 15 Jahren der Beschäftigung. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: 9,72 x höchster Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren x monatliche Bezugsgröße in Euro (derzeit: 3535 Euro) Wenn Ihr höchster Entgeltpunktwert zum Beispiel 1,5 Entgeltpunkte war, dann ergibt sich folgender Wert: 9,72 x 1,5 x 3535 Euro = 51.540,30 Euro Sie dürfen natürlich auch mehr verdeinen als bis zu Ihrer Hinzuverdinestgrenze. DAnn werden halt 40 Prozent Ihres übersteigenden Verdienstes von der Rente abgezogen.
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