Hallo Anja,
wie von einigen Forumsteilnehmern mitgeteilt wurde, gibt es bei der teilweisen EM-Rente eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Diese liegt aktuell bei 37.117,50 EUR pro Kalenderjahr. Außerdem gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die höher sein kann. Sie hängt ab vom höchsten Entgeltpunktwert der letzten 15 Jahre und kann aus der Rentenauskunft entnommen bzw. bei der Auskunfts- und Beratungsstelle angefordert werden. Wichtig ist, dass eine teilweise Erwerbsminderung nur anerkannt werden kann, wenn die tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt. Die Arbeitszeit sollte bei Vorliegen des Rentenbescheides entsprechend angepasst werden.
Grüße vom Expertenteam
Naja, so bei über 37.117,50 € kommt man dann schon in den Bereich ab dem angerechnet wird. Schaffst du das?
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