Hallo Conzi,
über die Höhe des Arbeitslosengeldes können wir in diesem Forum keine Auskunft erteilen, diesbezüglich müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.
Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nur, wenn Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich abgesunken ist oder der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Dies prüft Ihr Rentenversicherungsträger im konkreten Einzelfall. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Hinweis: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente wird Arbeitslosengeld nicht zusätzlich geleistet, da der Anspruch darauf ruht bzw. entfällt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung