Hallo Dani,
Rentenversicherungsbeiträge, die während eines Rentenbezuges eingezahlt werden, wirken sich erst beim nächsten Versicherungsfall aus.
Das heisst, die Entgeltpunkte die nach Beginn der bewilligten teilweisen Erwerbsminderungsrente liegen, können erst bei der Umwandlung dieser Rente in die Altersrente berücksichtigt werden.
Die eingezahlten Beiträge gehen Ihnen somit nicht verloren.