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Teil EU-Rente und Arbeitslosengeld

von manfred23.03.2008 | 16:41
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4 Antworten

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Hallo, mir wurde rückwirkend vom 3.1.07 eine Teilweise EU Rente zugesprochen in Höhe von 510,- Euro bis Nov.07, danach 230,- Euro? Warum erkenne ich aus dem Schreiben nicht. Vom 3.1.07 bis Ende September erhielt ich Krankengeld, danach ALG1. Beide Bezüge lagen so um 800 Euro. Fällt denn jetzt das ALG1 weg und ich muss von 230,- Euro leben? Muß ich den zuvielerhaltenen Betrag an die KK oder Arbeitsamt zurückzahlen? Bleibt das ALG1 erhalten wenn es in der Zuverdienstgrenze liegt? Vielen Dank Manfred

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente hat die Krankenkasse Erstattungsanspruch aus der Rentenzahlung, sofern die Krankheit vor dem Beginn der Rente eingetreten ist, was bei Ihnen der Fall sein dürfte. Bezug von Arbeitslosengeld steht bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Arbeitsverdienst gleich und wird auf die Rente angerechnet, wobei es nicht auf die Zahlung des Arbeitslosengeldbetrages ankommt, sondern auf das der Zahlung zugrunde liegende Bemessungsentgelt. Die Berechnung muss aus Ihrem Rentenbescheid ersichtlich sein; über den geltend gemachten Erstattungsanspruch Ihrer Krankenkasse werden Sie ebenfalls informiert; ggf. sollten Sie sich noch einmal an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Wenn das Arbeitslosengeld wegfällt, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger melden, da dann die Einkommensanrechnung sich verändert bzw. wegfällt und somit eine neue Berechnung Ihrer Rente vorgenommen werden muss.

3 Antworten

???am 23.03.2008 | 22:27
Vermutlich wird Ihr ALG1 als Einkommen bei der EM-Rente berücksichtigt. Das müsste aber aus dem Bescheid hervorgehen. Das ALG1 wird in diesem Fall voll weitergezahlt. Lesen Sie Ihren Bescheid nochmals gründlich durch. Falls Sie immer noch nichts dazu finden, ist es am sinnvollsten, die nächste Berautungsstelle der DRV aufzusuchen. Die helfen Ihnen dann weiter.
manfredam 24.03.2008 | 11:58
Vielen Dank für die Antwort, ich werde morgen mal zur Rentenstelle gehen. Ist aber schon mal ein guter Hinweis. manfred
Manfredam 25.03.2008 | 14:04
hallo expertin, danke für die genaue auskunft. so habe ich das heute auch vom berater erfahren. ich bin jetzt 57 und kann wegen meiner schwerbehinderung mit 60 in rente gehen. da der fall noch nicht zum abschluß gekommen ist könnte ich wegen verschlossenem arbeitsmarkt noch einspruch einlegen. oder komme ich so besser davon? habe angst weil ich für ca. 1 jahr evt.hartz4 beantragen müsste? oder könnte in dem fall wie du schreibst die rente angehoben werden? sorry für die vielen fragen. manfred
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