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Experten-Antwort

Teil EU Rente und Besonders langjährige Versicherte Rente

von Constantin22.09.2025 | 18:55
138 Ansichten
5 Antworten
Schließt auch eine Teil EU Rente die Rente für besonders langjährige Versicherte aus? Vielleicht erhalte ich eine Teil EU Rente mit 61 Jahren . Arbeite aber ja weiter. Kann ich mit 65 dann in Rente für besonders langjährige Versicherte gehen? Bin 1964 Jahrgang

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2025 | 06:12

Hallo Constantin,

 

sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, könnten Sie ab 65 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Uweam 22.09.2025 | 19:53
Wenn Sie uns jetzt noch erklären warum sie so lange warten wollen? Wenn sie 1964 geboren sind und 35 Jahre Wartezeit erreicht haben dann können Sie auf jeden Fall schon mit 63 ohne weitere Abzüge in die Rente für langjährig versicherte gehen. Sollten Sie sogar einen GdB von 50 haben geht das schon mit 62. Aber wegen mir können Sie auch bis 65 weiter rackern . Das können Sie allerdings, dann auch neben der Rente tun ohne Stunden-Einschränkungen. Die Leute die auf ihre zweite Hälfte der Rente unnötig lange verzichten, die kann ich einfach nicht verstehen. Mehr wird die Rente auch mit 65 nicht.
Schadeam 22.09.2025 | 21:41
Natürlich, wenn Sie bis dahin auf 45 Arbeitsjahre kommen und die Gesetze 2029 unverändert sind. Warum sollte sich das ausschließen? Aber warten Sie doch erst ab ob Sie wirklich die Rente wegen teilweiser EM bekommen. Vielleicht erhalten Sie diese Rente nicht?
Constantinam 23.09.2025 | 14:16
Experte/in schrieb

Hallo Constantin,

 

sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, könnten Sie ab 65 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Sorry, ich hatte es nicht genau gefragt. Zählt die Zeit / Jahre der Teil EU Rente denn bei der Berechnung der 45 Jahre mit? Oder ab EU Rentenbezug zählt kein Jahr mehr mit als Wartezeit. Dann würde ich diese Rente nie mehr erhalten ,quasi nie mehr eine Rente ohne Abschlag erhalten. Sondern erst mit 67.?
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