Hallo Jürgen Z.,
ob Sie tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Sofern Sie eine Altersrente als Flexirente beziehen, stellt der Bezug von Arbeitslosengeld I kein Hinzuverdienst dar und wird demzufolge nicht angerechnet.
Durch den insoweit vollständigen Wegfall Ihres Hinzuverdienstes stünde Ihnen entsprechend wieder eine höhere oder gar Ihre volle Rente zu - abhängig von der Höhe Ihres bisher im Kalenderjahr zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.
Sollten Sie zum Zeitpunkt des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes im betreffenden Kalenderjahr bereits mehr als 6300,00 Euro brutto zu Ihrer Rente hinzuverdient haben, steht Ihnen grundsätzlich im gesamten Kalenderjahr nur eine Teilrente zu.
Beim Bezug einer Altersrente als Vollrente ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld I in jedem Fall ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen im Fall des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes bzw. im Fall, dass Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis beenden, die Prognose Ihres Hinzuverdienstes mittels eines formlosen Antrages bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend anpassen zu lassen.
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