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Experten-Antwort

Teil-/Flexirente & ALG 1

von Jürgen Z.29.07.2019 | 09:37
1807 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, ich (geboren 03/1956) beziehe seit dem 1.4.2019 eine Flexirente und bin mit einem Bruttoenentgelt von 3.400€ seither sozialversicherungepflichtig beschäftigt und zwar seit deutlich mehr als 24 Monaten. Was passiert, wenn ich unverschuldet arbeitslos werde? Ich nehme mal an, dass ich in jedem Fall ALG1 beantragen kann und vermutlich auch bekomme, aber was passiert mit der Rentenzahlung? Wird da etwas angerechnet? Oder das ALG 1 entsprechend gekürzt? Oder addiert sich beides?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2019 | 08:14

Hallo Jürgen Z.,

ob Sie tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Sofern Sie eine Altersrente als Flexirente beziehen, stellt der Bezug von Arbeitslosengeld I kein Hinzuverdienst dar und wird demzufolge nicht angerechnet.

Durch den insoweit vollständigen Wegfall Ihres Hinzuverdienstes stünde Ihnen entsprechend wieder eine höhere oder gar Ihre volle Rente zu - abhängig von der Höhe Ihres bisher im Kalenderjahr zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Sollten Sie zum Zeitpunkt des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes im betreffenden Kalenderjahr bereits mehr als 6300,00 Euro brutto zu Ihrer Rente hinzuverdient haben, steht Ihnen grundsätzlich im gesamten Kalenderjahr nur eine Teilrente zu.

Beim Bezug einer Altersrente als Vollrente ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld I in jedem Fall ausgeschlossen.

Wir empfehlen Ihnen im Fall des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes bzw. im Fall, dass Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis beenden, die Prognose Ihres Hinzuverdienstes mittels eines formlosen Antrages bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend anpassen zu lassen.

3 Antworten

Aloam 29.07.2019 | 09:49
Warum sollte Ihnen als Altersrentner Arbeitslosengeld zustehen? Wenn Ihr Hinzuverdienst wegfällt, erhalten Sie wieder Ihre voll Rente. Die AfA ist da raus.
senf-dazuam 29.07.2019 | 12:29
Bis zur Regelaltersgrenze könnte das noch anders aussehen ...
Jürgen Z.am 30.07.2019 | 08:41
Liebes Expertenteam, danke für Ihre schnelle, umfassende und aufschlussreiche Antwort. Tolle Arbeit! So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Beste Grüße Jürgen Z.
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