Hallo Alexander-1962,
zu den Auswirkungen des Bezugs einer Teil- oder Vollrente auf die Beitragszahlungen zu anderen Versicherungsträgern oder auf den Leistungsanspruch gegenüber anderen Versicherungsträgern können wir uns in diesem Forum nicht äußern. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Leistungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung