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Experten-Antwort

Teil-Rente statt Voll-Rente

von Alexander-196217.02.2023 | 15:39
3114 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte eine vorgezogene Altersrente beziehen und weiter arbeiten. Gibt es Nachteile, wenn man statt einer Voll-Rente eine 99,99% Teil-Rente bezieht? Vorteile einer Teil-Rente sind Anspruch auf Krankengeld und ALG. Nachteil, dass man weiter den normalen Krankenkassen-Beitrag bezahlen muss (nicht ermäßigt!). Sehe ich das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander-1962,

zu den Auswirkungen des Bezugs einer Teil- oder Vollrente auf die Beitragszahlungen zu anderen Versicherungsträgern oder auf den Leistungsanspruch gegenüber anderen Versicherungsträgern können wir uns in diesem Forum nicht äußern. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Leistungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Mikeam 17.02.2023 | 15:48
Ja. Und wenn sie eine Betriebsrente haben, dann zahlt diese auch nur bei Vollrente. Da müssten sie erst einen Monat volle Rente beantragen und im nächsten Monat dann auf 99,99 % wechseln.
ludwigam 17.02.2023 | 16:55
Hallo Mike, Vorsicht mit allegemeinen Aussagen zu Betriebsrente. Viele Betriebsrenten gibt es erst, nach Beendigung der Beschäftigung und dem Bezug einer Altersrente. Die Aussage mit dem einen Monat Vollrente gilt zwar für die VBL aber nicht allgemein.
Renteam 18.02.2023 | 09:04
Und auch aufpassen mit dem Krankengeldanspruch bei einer 99,99% igen Teilrente. Ja man zahlt mehr Beitrag und ht auch Anspruch auf Krankengeld. Jedoch ist es so, dass die kalendertägliche Rente auf das kalendertägliche Krankengeld angerechnet wird. Bei einer relativ guten Rente, sieht man keinen Cent Krankengeld. Die genauen Modalitäten sind jedoch mit det Krankenkasse zu klären
Miffyam 18.02.2023 | 09:28
What?
Schadeam 18.02.2023 | 10:09
die Grundlagen für die KG Berechnung kann Ihnen Ihre Krankenkasse berstimmt erläutern. Findet sich im SGB5
Berndam 18.02.2023 | 10:13
Die vorgenannte Anrechnung der Rente auf das Krankengeld erfolgt nur dann, wenn die Altersrente erstmals als Teilrente nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit beantragt worden ist oder wenn statt einer geringeren Teilrente nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine höhere Teilrente beantragt worden ist, dann würde der Differenzbetrag angerechnet werden. Bitte beachten, dass es ALG I bei Teilrentenbezug seit 01.01.2023 nur noch 3 Monate gibt.
Abschlägeam 18.02.2023 | 11:20
Zitat von Rente anzeigenausblenden
In der Pflichtversicherung der GKV zahlen Rentner und Arbeitnehmer den gleichen Beitragssatz, da gibt es keine Ermäßigung. Man zahlt also nicht mehr Beitrag. Man zahlt nur nicht 'weniger Beitrag weil kein Anspruch auf Krankengeld mit versichert ist. Aber nur mit einer Teilrente ist es überhaupt möglich, den 'Krankengeldanspruch' zu versichern, denn bei Bezug einer Vollrente hat ein Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Und eine Verrechnung der Rente mit dem Krankengeld erfolgt nur, wenn erst Krankengeldbezug und dann die (Teil)Rente dazu kommt. §50 SGB V Wer neben Rente weiter arbeitet und den Krankengeldanspruch (aufgrund Teilrente) 'versichert' hat, hat dann bei neuer Arbeitsunfähigkeit (hier gelten die Blockfristen alte Krankheit/neue Krankheit wie zuvor auch) auch einen Anspruch auf Krankengeld aus dem Erwerbseinkommen und die Rente wird nicht angerechnet. https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/inform…
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