Hallo Gertrud,
die laufende Zahlung einer Unfallrente wird auf die Rentenzahlung wegen Erwerbsminderungsrente angerechnet. Im Vordruck wird bei der Abfindung auch nach dem Datum der Abfindung gefragt, so dass evtl. diese Abfindung auch teileweise angerechnet werden muss.
Genaueres sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Geben Sie vorsichtshalber die Abfindung mit an, die Anrechnung muss hier explizit geprüft werden.
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