Hallo Gandolfo,
die gesetzliche Krankenkasse wird über Ihre Rentenantragstellung informiert und teilt dann dem Rentenversicherungsträger mit wie Sie versichert sind. In der sogenannten Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kommt eine freiwillige Krankenversicherung in Betracht. Bezüglich des dann zu zahlenden Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung