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Experten-Antwort

Teilaltersrente und Krankenversicherung

von Gandolfo05.03.2020 | 10:49
79 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, angenommen ich nehme ab dem 63. Lebensjahr eine Teilaltersrente in Höhe von 10% in Anspruch. Parallel dazu einen Minijob in Höhe von 450 € (bei dem man dann ja nicht krankenversichert ist). Bin ich dann aber über die 10% Teilaltersrente krankenversichert? Auch wenn der Krankenversicherungsbeitrag aufgrund der niedrigen Teilaltersrente natürlich sehr gering ausfallen wird? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gandolfo,

die gesetzliche Krankenkasse wird über Ihre Rentenantragstellung informiert und teilt dann dem Rentenversicherungsträger mit wie Sie versichert sind. In der sogenannten Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kommt eine freiwillige Krankenversicherung in Betracht. Bezüglich des dann zu zahlenden Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Meine Meinungam 05.03.2020 | 11:03
Hallo. Nur wenn Du Pflichtmitglied in der KVdR wirst. Bei freiwilliger Mitgliedschaft geht es nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit mit Mindestbeitrag.
Gandolfoam 05.03.2020 | 11:54
Danke für die bisherigen Antworten. Kennt jemand eine Fragen-Antwort-Seite wie hier auch für die gesetzliche Krankenkasse? Danke!
Siehe hieram 05.03.2020 | 12:10
www.krankenkassenforum.de
Brunoam 05.03.2020 | 21:00
Hallo Gandolfo, ich habe genau die gleiche Fragestellung. Können Sie bitte hier eine Info hinterlassen, sobald sie von anderer Seite die gewünschte Info bekommen haben? Vielen Dank Gruß, Bruno
Siehe hieram 05.03.2020 | 21:35
oder hier in dieser "Wochenendlektüre" stöbern :-) https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitra…
Meine Meinungam 06.03.2020 | 21:32
Es gibt bei Google das Infoblatt von der DRV --- R0815---. Das sind nur 13 Seiten
Siehe hieram 06.03.2020 | 23:18
oder hier in dieser "Wochenendlektüre" stöbern :-) https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitra… Da ist mir das Wochenende doch zu schade: 180 SEITEN !! Können Sie mir keinen Tipp geben, wo ich lesen soll?
schwierig, da Sie am besten Ihre Hintergründe kennen. Aber sie können in dem Dokument suchen (mit der Lupe) z.B. wie die 9/10 Belegung berechnet wird steht ab Seite 22, Rahmenfrist auf Seite 169. Vielleicht werden Ihre Fragen ja auch in dem Dokument der DRV ausreichend beantwortet, das 'Meine Meinung' Ihnen verlinkt hat. Und im Zweifelsfalls warten Sie bis Montag und rufen bei Ihrer Krankenkasse an, die ist ja für die Krankenversicherung zuständig und deshalb der richtige Ansprechpartner.
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