Hallo Leonie,
eine Kapitalisierung der Rentenversicherungsbeiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Fragestellung an ein Kreditinstitut.
Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung ist nicht vergleichbar mit einem Kreditinstitut zwecks Beleihung oder anteiliger Auszahlung eines angesammelten Rentenanspruchs.
Das ist nicht möglich.
Es besteht neben der laufenden monatlichen Rentenzahlung aufgrund des individuellen Rentenbeginns für deutsche Staatsbürger nur die inzwischen stark eingeschränkte Möglichkeit der Beitragserstattung der eigenen eingezahlten Rentenbeiträge wenn man:
- versicherungsfrei als Beamter oder Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist und von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und vor dieser Zeit weniger als 60 Kalendermonate zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat oder
- bereits 65 Jahre oder älter ist und es nicht geschafft hat 60 Kalendermonate im gesamten Leben zur Rentenversicherung einzuzahlen.
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