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teilauszahlung

von leonie23.04.2008 | 09:30
2201 Ansichten
10 Antworten
Ist es möglich sich von der deutschen Rentenversicherung etwas auszahlen zu lassen bzw sie zu beleihen? wenn ja wie geht man da vor?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 23.04.2008 | 10:07

Hallo Leonie,

eine Kapitalisierung der Rentenversicherungsbeiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Fragestellung an ein Kreditinstitut.

Moderatoren-Antwortam 23.04.2008 | 11:28

Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung ist nicht vergleichbar mit einem Kreditinstitut zwecks Beleihung oder anteiliger Auszahlung eines angesammelten Rentenanspruchs.

Das ist nicht möglich.

Es besteht neben der laufenden monatlichen Rentenzahlung aufgrund des individuellen Rentenbeginns für deutsche Staatsbürger nur die inzwischen stark eingeschränkte Möglichkeit der Beitragserstattung der eigenen eingezahlten Rentenbeiträge wenn man:

- versicherungsfrei als Beamter oder Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist und von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und vor dieser Zeit weniger als 60 Kalendermonate zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat oder

- bereits 65 Jahre oder älter ist und es nicht geschafft hat 60 Kalendermonate im gesamten Leben zur Rentenversicherung einzuzahlen.

8 Antworten

Rosannaam 23.04.2008 | 09:45
NEIN, dies ist nicht möglich. Weder eine Teilauszahlung noch eine Beleihung. Sie können die gesetzliche Rentenversicherung nicht mit einer privaten Lebensversicherung vergleichen, bei der solche Auszahlungen möglich sind. MfG Rosanna.
DSFam 23.04.2008 | 09:54
Natürlich nicht.... die Deutsche Rentenversicherung ist doch keine Bank
Nixam 23.04.2008 | 10:06
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht vergleichbar mit privaten Lebensversicherungen. Ausserdem: Woher auszahlen? Mit den laufenden Einnahmen werden im Rahmen des Solidaritätsprinzips die Renten von heute gezahlt. Dadurch kann man quasi sagen: Ihre Beiträge sind doch schon längst aufgebraucht. Sie erhalten später im Rahmen des Solidaritätsprinzip/Generationenvertrags aus den dann laufenden Einzahlungen der Beitragszahler Ihre laufende Rente. Deshalb ist ein Vergleich mit privaten Rentenversicherungen/Lebensversicherungen nicht möglich. Nix
Wolfgangam 23.04.2008 | 10:26
Warum sollte das nicht gehen, ich kann mich da meinen Vorrednern nicht ganz anschließen. Sobald das passende Alter erreicht ist, wird die entsprechend der Lebensbeitragsleistung angesammelte Rentenanwartschaft in mtl. Teilbeträgen - meist sogar lebenslang - wieder ausgezahlt, aber nur auf Antrag ;-) Gruß w. PS: In den 60er (70er?) Jahren gab es tatsächlich verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten. Ansonsten (heute), Staatsangehörigkeit eines nicht-EU oder -Vertragsstaates annehmen, 2 Jahre in einem entsprechenden Land durchhalten und dann Eigenbeiträge erstatten lassen.
Rosannaam 23.04.2008 | 11:40
Super Antwort! :-)) Als ich 1968 bei der DRV angefangen habe, gab es die Möglichkeit einer Kapitalisierung der Rente auf jeden Fall nicht (mehr). MfG Rosanna.
Wolfgangam 23.04.2008 | 12:14
Hallo Rosanna, ich befand mich damals zwar noch in nicht anrechenbarer Schulausbildung, sodass ich erst ein paar Jahre später in Kontakt mit der RV kam. Aber selbst in den 80ern fragten auch noch Versicherte, ob es immer noch diese Heimdarlehen (für Hausbau) von der RV gäbe. Neben der Heiratserstattung/Erstattung wg fehlender Wartezeit muss es diese Möglichkeit gegeben haben - evtl im Zuge der vorgenannten Erstattungsmodelle auch 1967 eingestellt. Gruß w. (Eine alte RVO/AVG solltest Du aber noch als geschichtsträchtige Lektüre noch haben ... :-))
Rosannaam 23.04.2008 | 13:09
Hallo Wolfgang, also - die letzte mir zur Verfügung stehende Ausgabe des Buches "Kova-Handkommentare - Die RV der Arbeiter und Angestellten, 5. Auflage" datiert vom Sept. 1973! Ältere Auflagen habe ich nicht mehr. Ich habe auch leider nicht so viel Platz im Büro, dass ich solch "antiquarische" Lektüre in Massen lagern kann. :-)) Zu diesem Zeitpunkt, 1973, gab es auf jeden Fall eine solche Leistung nicht mehr. Sogar der § 1304 RVO über Beitragserstattung bei Heirat war da schon gestrichen. Nur die Beitragserstattung nach § 1303 bei nicht erfüllter Wartezeit war noch möglich. Wann also genau die Kapitalisierung der Rente weggefallen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke aber, dies war lange vor meiner Zeit bei der RV. Ich kann mich aber noch an manche diesbezügliche Anfragen erinnern. MfG Rosanna.
Heinricham 24.04.2008 | 09:28
Hallo Wolfgang, damals hatten die RV_Tröger noch Geld. Sie gewährten Versicherten Darlehen zum Hausbau. Der Zinssatz war in der Regel etwas günstiger wie bei Banken. Eine "Leistung" der Rentenversicherung war dieses Darlehen nicht. Es berührte das Versicherungsverhältnis in keinster Weise. Heinrich
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