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Experten-Antwort

Teilberentung

von Bauer23.08.2013 | 17:42
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Sitation: Ich war in Reha gewesen, zuvor 100% tätig als KRankenschwester. Jetzt ist mir vorgeschlagen worden, bzw mir wird empfohlen, eine Teilberentung zu beantragen. Damit dürfte ich zwischen 3-6 Stunden arbeiten, max 30 h pro Woche. Ist es auch möglich max 4 Tage mit 7,1 h zu arbeiten. Ich kann dies, allerdings nicht wie bisher 5-12 Tage am Stück. Klar ist ich müsste die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Desweiteren ist die Problematik, dass es evt keine Einstellung auf meiner Station mit 3-6 Stunden geben wird. Habe bisher verschiedenste Aussagen zu der Problematik erhalten und wäre froh und eine Aussage.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist eine Beschäftigung im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze unschädlich.

Im Rahmen von Ermessensentscheidungen kann es jedoch durchaus eine Rolle spielen, wie viele Stunden Sie arbeiten.

Es ist daher empfehlenswert den Sachverhalt vorab direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären.

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15 Antworten

martina meieram 23.08.2013 | 21:44
Hallo, nein, du dürftest nur bis 6 Stunden täglich arbeiten, egal wieviele Tage. Deswegen wärest du ja teilberentet, weil du am Tag nicht mehr als 3-6 Std. arbeiten kannst. Ansonsten giltst du nicht als teilwerwerbsgemindert. mit freundlichen Grüßen m. meier
Baueram 23.08.2013 | 22:20
dann verstehe ich nicht warum ein rentenversicherungsberater die auskunft gibt es wird im einzelfall geprüft werden?! und es gibt leute die unter der hinzuverdienstgrenze 3 tage die woche arbeiten und 2 davon mehr als 6 stunden!
Baueram 23.08.2013 | 18:47
Nachtrag: Ich habe eine Schwerbehindertenausweiß 50%, habe neurologische Erkrankung und bin erst 27. Daher ist es für mich wichtig ob ich ,,nur,, runterstufe um normale dienste, aber weniger arbeiten zu können oder ob das mit der teilberentung klappt und ich meine dienste auch da überhapt machen könnte.
Elliam 23.08.2013 | 23:03
Hallo, der Antwort von Martina Meier kann ich nur zustimmen. Sollten Sie die EM Rente bekommen steht in dem Bescheid klip und klar: 3-6 Std. TÄGLICH. Nicht 30 Std. pro Woche. Ich glaub Ihnen gern das Sie leute kennen die trotzdem mehr wie 6 Std arbeiten... nun kommt das raus ist die Rente weg. Mit den Rentenberatungsstellen ist ja auch so eine Sache... ich persönlich habe da keine gute Erfahrungen gemacht, deshalb habe ich mich mit meinen Fragen schriftlich direkt an die RV gewandt, was ich Ihnen auch raten würde. Dann haben Sie es schwarz auf weiss. MfG
baueram 24.08.2013 | 08:21
Danke. Ist nur komisch da ich bei einer Person weiss, Dass es mit rv auch abgesprochen ist. Wenn es nahmlich nicht geht, werde ich es nicht beantragen da ich sonst berufsunfähig wäre.
Michael Schlachteram 24.08.2013 | 09:56
Zitat von Elli anzeigenausblenden
Das kann ich bestätigen, bei mir ist der gute Mann bei der Rentenberatung fast eingeschlafen. Total unmotiviert, jede Antwort mußte ich dem aus der Nase ziehen. Ich habe es dann auch schriftlich versucht. Leider muß ich sagen, daß die DRV nur schriftlich beantwortet wozu sie Lust haben. Auf viele Briefe bekam ich gar keine Antwort. Und wenn Sie die zu viel nerven, müssen Sie auch noch damit rechnen, daß etwas zu ihrem Nachteil gemacht wird. So geschehen bei meiner Frau. Die hatte nach längerem Schriftwechsel dann etwas weniger Rente. Sie wollte unklare Zeiten klären.......
KSCam 24.08.2013 | 12:05
Wenn Ihnen ein "Rentenversicherungberater", gesagt hat, dass das im Einzelfall entschieden wird, verstehe ich nicht, warum Sie sich ans Forum wenden. Einzelfälle können hier halt nicht geprüft und entschieden werden. Nach meiner Meinung hat eine Krankenschwester, die an 4 Tagen je 7,1 Stunden (d.h. fast ganztags) arbeiten kann, keinen Rentenanspruch - die könnte auch an einem der restlichen Tage noch 2 oder 3 Stunden arbeiten......... Anmerkung: solang der Antrag noch nicht gestellt und entschieden ist, sollte man sich nicht allzu große Gedanken um die Verteilung der Arbeiszeit machen....wenn Sie wirklich noch an 4 Tagen 7 Stunden arbeiten können, schätze ich Ihre Rentenchance sehr gering ein. Vielleicht ist ja der "blöde Schichtplan" Ihres Arbeitgeber das Problem - viele Arbeitnehmer wären "am Ende", wenn sie regelmäßig bis zu 12 Tagen am Stück in Vollzeit arbeiten müssten. Aber das ist sicher kein Grund für eine Berentung. Aber wie gesagt: Ihr Einzelfall wird geprüft, und da interseesiert es keinen, was der user "KSC" oder ein anderer Forenteilnehmer glaubt und denkt.
Baueram 24.08.2013 | 14:53
Ich wende mich an das Forum, weil ich Erfahrungen austauschen möchte. Einzelfall hin oder her, es muss ja irgendwo schriftliche Paragraphen der Regelungen geben! Ihre Meinung wenn ich 4 Tage voll arbeiten kann, dass ich es auch den Rest der Woche kann...Ich kenne mich medizinisch gut aus, kenne meine Erkrankung! Wenn medizinisch kein Wissen besteht, sollte mit solchen Aussagen vorsichtig verfahren werden! Und natürlich mache ich mir Gedanken wenn ich einen Rentenantrag stelle und danach et berufsunfähig bin! Daher informiere ich mich ja auch bevor ich das tun werde!
Michael Schlachteram 24.08.2013 | 15:35
Hallo Herr Bauer ! Es scheint Ihnen auf Ihren Informationsstreifzügen entgangen zu sein, daß es eine "Berufsunfähigkeitsrente" schon seit Jahren nicht mehr gibt. Die definition ist damit auch klar geregelt. Z.B. Halbe Erwerbsgemindertenrente: Jede legale Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar, so lange der Arbeitsmarkt nicht als verschlossen gilt.
Baueram 24.08.2013 | 17:32
Es ging hier nicht um eine Berufsunfähigkeitsrente. Teilerwerbsminderung so wie eingangs beschrieben. Nur bevor ich erwäge etwas neues zu lernen, möchte ich es mit meinem Beruf versuchen.
Elliam 24.08.2013 | 22:55
Ich kann Sie sehr gut verstehen da ich auch Krankenschwester bin... es ist sehr schwer in dem Beruf eine Stelle für 4-6 Std. tgl zu bekommen, und dann noch mit den Einschrenkungen... aber es ist nicht unmöglich. Sollten Sie dennoch eine Info bekommen das Sie mehr wie 6 Std. arbeiten dürfen bei einer EM Rente, lassen Sie sich das schriftlich geben, verlassen Sie sich nicht auf Tel. Absprachen. MfG
Baueram 25.08.2013 | 11:30
Danke
=//=am 26.08.2013 | 12:04
1. Einen Antrag auf "Teilberentung" kann man nicht stellen, sondern nur auf EM-Rente. 2. Bei einem von der DRV festgestellten Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 - unter 6 Stunden TÄGLICH UND einer entsprechenden Teilzeitbeschäftigung gibt es keine volle, sondern nur eine teilweise EM-Rente. Wird keine Beschäftigung ausgeübt, wird eine volle EM-Rente auf Zeit gezahlt (sog. Arbeitsmarktrente). 3. 3 - unter 6 Stunden bedeutet IN DER REGEL auch 3 - unter 6 Stunden tgl.! Bei einer Beschäftigung von 6 Std. und mehr steht normalerweise KEINE Rente mehr zu. Es gibt aber eine Ausnahme, und die wird tatsächlich im Einzelfall angewendet und von der DRV geprüft: Und zwar ist der Arbeitsmarkt für den Versicherten nicht verschlossen, der trotz eines (ärztlicherseits) festgestellten Leistungsvermögens von täglich 3 - unter 6 Stunden TÄGLICH 6 STUNDEN UND MEHR UND INSOFERN AUF KOSTEN SEINER GESUNDHEIT BESCHÄFTIGT IST. Sein Arbeitsplatz entspricht zwar, gemessen an der tgl. Arbeitszeit, NICHT seinem Leistungsvermögen, die ausgeübte Beschäftigung steht aber dennoch der Annahme von "Arbeitslosigkeit" aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes entgegen und es wird nur eine teilweise EM-Rente gezahlt. Diese Fälle sind allerdings sehr selten und wären auf jeden Fall mit der DRV zu klären, wenn das LV feststeht und eine entsprechende Tätigkeit in Betracht kommt.
Baueram 26.08.2013 | 20:03
Das geht aufgrund körperlicher einschränkungen nicht.
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