Grundsätzlich ist eine Beschäftigung im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze unschädlich.
Im Rahmen von Ermessensentscheidungen kann es jedoch durchaus eine Rolle spielen, wie viele Stunden Sie arbeiten.
Es ist daher empfehlenswert den Sachverhalt vorab direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären.