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Experten-Antwort

Teile einer Abfindung zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Obelix03.08.2023 | 08:28
744 Ansichten
11 Antworten

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Hallo - laut Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung von der Deutschen Rentenversicherung müßte ich knapp 78.000 € in die Rentenkasse einzahlen um vorzeitig in Rente zu gehen. Ich bin 58 J alt und habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. 38.000 € und damit weniger als die Hälfte des Ausgleichsbetrages wollte ich von meiner Abfindung als Ausgleich einer Rentenminderung einzahlen. Laut Informationen auf Ihrer Seite : "Wie eine Abfindung die Rentenansprüche erhöht " schreiben Sie, daß gem. § 187a Sozialgesetzbuch (SGB) VI in Verbindung mit § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz (EStG) entsprechende Einzahlungen des Arbeitgebers aus einer Abfindung zur Hälfte steuerfrei sind, soweit sie 50 Prozent des Ausgleichsbetrags nach § 187 a SGB VI nicht übersteigen. Nun hat mein Arbeitgeber lediglich 19.000 € steuerfrei und 19.000 € ( zu meinen Ungunsten ) versteuert. Ist mein Verständnis falsch, daß die 38.000 € steuerfrei hätten sein sollen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

steuerrechtliche Fragen können wir in diesem Forum leider nicht beantworten. Die anderen Teilnehmer haben Ihnen hierzu aber sicher schon einige hilfreiche Tipps gegeben. 

Ich nehme an, es ist Ihnen klar, dass Sie nicht 78.000 EUR zahlen müssen, um vorzeitig in Rente zu gehen. Die 78.000 EUR wären erforderlich, um die aus der vorzeitigen Inanspruchnahme resultierenden Abschläge vollständig auszugleichen. 

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10 Antworten

Schadeam 03.08.2023 | 08:38
ob Sie die steuerliche Lage richtig einschätzen oder falsch liegen, wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter sagen. Das klären Sie bitte mit Finanzbehörden, Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und co
Kleiner Tippam 03.08.2023 | 08:49
Zu steuerfragen wird sich die DRV nicht äußern. Ein kleiner Tipp noch: Sie sollte aus steuerlichen Gründen darauf achten, pro Jahr nicht mehr als rund 26.500 Euro in die Rentenversicherung einzuzahlen, weil alles darüber hinaus nicht mehr als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar ist. Dazu zählen natürlich auch die normalen Rentenbeiträge durch Arbeitnehmer UND Arbeitgeber des betreffenden Jahres, so dass ggf. ein deutlich geringerer Ausgleichsbetrag übrigbleibt, der in diesem Jahr noch steuerlich absetzbar bleibt. Deswegen eine hohe Ausgleichszahlung besser über mehrere Jahre verteilen.
Kleiner Tipp 2am 03.08.2023 | 08:54
Sie MÜSSEN natürlich nicht die kompletten 78.000 Euro einzahlen, das ist nur eine Obergrenze. Sie dürfen auch deutlich weniger einzahlen, ganz wie es Ihnen passt, und das auch nicht auf einmal , sondern besser über mehrere Jahre verteilt.
Obelixam 03.08.2023 | 09:46
danke für die Auskünfte - auf der Internetseite https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/wie-eine-abfindun… steht folgendes Beispiel : "Beispiel: Laut der Auskunft der Rentenversicherung sind rund 76.000 Euro nötig, um Rentenabschläge in Höhe von monatlich 324 Euro bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand mit 63 Jahren auszugleichen. Die Abfindung beläuft sich auf 50.000 Euro. Zahlt der Arbeitgeber 38.000 Euro und damit die Hälfte des Ausgleichsbetrags auf einen Schlag in die Rentenkasse ein, wären diese 38.000 Euro steuerfrei und nur die restlichen 12.000 Euro aus der Abfindung vom Arbeitnehmer zu versteuern. Die Steuerersparnis für den Arbeitnehmer wäre beträchtlich, da in einem Jahr ausgezahlte Abfindungen normalerweise die Steuerschuld stets erheblich erhöhen. " - ich hätte gedacht dieses Beispiel ist auf mich übertragbar?
Minaam 03.08.2023 | 11:52
Wie viel von der Abfindung hat denn dein Arbeitgeber an die Rentenkasse überwiesen? Nur 19.000 oder die gesamte Abfindung? Du darfst natürlich gar nichts ausgezahlt bekommen.
Minaam 03.08.2023 | 12:04
Du musst natürlich die andere Hälfte einzahlen. In deinem Beispiel fehlt natürlich der Satz, dass der Arbeitnehmer natürlich auch 38.000 eingezahlt hat.
Obelixam 03.08.2023 | 13:38
na die Abfindung beträgt nur 50.000 € in dem Beispiel und Teilzahlungen sind möglich - und wenn diese Person nur 38.000 € eingezahlt hätte wären diese wie geschrieben auch steuerfrei gewesen ? Die anderen 38.000 €, die diese Person einzahlen muß müssen dann wenn sie bezahlt werden versteuert werden - das ist klar
Felixam 03.08.2023 | 14:38
Schauen Sie einmal in den Blog privatier.com Da gibt es eine Menge Erfahrungen und Tipps zu diesem Thema, auch in Steuerfragen.
ThomasRam 04.08.2023 | 09:07
Ja, aber ... Sprich mit deinem AG darüber. Evtl. hat er Dich falsch verstanden, so daß Du+AG insgesamt nur 38.000 in die DRV einzahlen willst. Hab ich Dich falsch verstanden und Du willst tatsächlich AG+AN=38000 einzahlen, dann hat der AG das korrekt gemacht. Da gibt es im Netz unterschiedliche Auffassungen , auf was genau sich die 50% AG Anteil beziehen (Beiträge insgesamt von AG und AN real eingezahlt oder Ausgeleichsbetrag laut Bescheid). In der Regel darf der AG (zusätzlich zur 'normalen' Abfindung) in Deinem Fall bis zu 39.000 € direkt in die DRV einzahlen - steuer- und sozialabgabenfrei. Den Rest darfst Du aus Deinem Kapital (z.B. der versteuerten Abfindung) einzahlen. Du musst wahrscheinlich mindestens denselben Betrag wie der AG einzahlen. Deinen Beitrag kann der AG für Dich gleich mit aus der Abfindung übernehmen, oder Du regelst das selbst (empfehl ich so wegen Steueroptimierung). Der Arbeitgeber kann mehr als die 50% einzahlen, muß aber dann den übersteigenden Betrag versteuern. Es gibt verschiedene Bedingungen z.B. bezüglich Zeitpunkt der privaten Einzahlungen (vor/nach dem Aufhebungsvertragsdatum). Du solltest wie in einem anderen Beitrag erwähnt, Deine Einzahlungen steueroptimiert auf mehrere Jahre verteilen, solange Du genügend zu versteuerndes Einkommen hast. Beachte die maximal absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (- AG-Beiträge-AN-Beiträge aus dem Job = steuerlich wirksamer Betrag im akt. Jahr für Deine Einzahlung) - hoffentlich bist Du verheiratet ;-) Beachte auch, daß die Abfindung in der Höhe 'außergewöhnlich' (höher als Jahreseinkommen) sein muß, damit die Fünftelungsregel zur Versteuerung angewendet werden kann. Bei mir ist es so gelaufen, wie Du vermutest. Der AG hat die Hälfte der Ausgleichssumme steuerfrei einbezahlt, ich die andere Hälfte über mehrere Jahre. Ansonsten würde ich in Deinem Fall einen erfahrenen Steuerberater und ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen, da m.E. der AG die 38.000 komplett abgabenfrei in die DRV einzahlen müsste (und Du zusätzlich insgesamt ebenfalls). Die Web-Seiten beim 'Privatier' bringen da viel Info aus dem realen Leben - sind aber auch nicht immer eindeutig für den eigenen Fall. Tipp am Rande: Beachte auch, daß wahrscheinlich die Arbeitsagentur eine Sperre und Verkürzung der Bezugsdauer (je 12 Wochen) wegen 'Eigenkündigung ohne wichtigen Grund' verhängt. Das läßt sich umgehen durch das 'Dispositionsjahr' - siehe auch Webseiten 'der Privatier'. Dazu unbedingt rechtzeitig mit der AA sprechen und vereinbaren. Übrigens kann man den ALG I Bezug auch unterbrechen, wenn Du erstmal was anderes machen willst als Jobsuche - zum Beispiel 'älter werden'. ;-) Beachte auch, das ALG I deinen Steuersatz erhöht. Daher könnte ein Dispojahr generell eine steueroptimierte Lösung sein.
Obelixam 09.08.2023 | 20:03
Zitat von ThomasR anzeigen
ThomasR schrieb

Ja, aber ...

Sprich mit deinem AG darüber. Evtl. hat er Dich falsch verstanden, so daß Du+AG insgesamt nur 38.000 in die DRV einzahlen willst. Hab ich Dich falsch verstanden und Du willst tatsächlich AG+AN=38000 einzahlen, dann hat der AG das korrekt gemacht.

Da gibt es im Netz unterschiedliche Auffassungen , auf was genau sich die 50% AG Anteil beziehen (Beiträge insgesamt von AG und AN real eingezahlt oder Ausgeleichsbetrag laut Bescheid).

In der Regel darf der AG (zusätzlich zur 'normalen' Abfindung) in Deinem Fall bis zu 39.000 € direkt in die DRV einzahlen - steuer- und sozialabgabenfrei. Den Rest darfst Du aus Deinem Kapital (z.B. der versteuerten Abfindung) einzahlen. Du musst wahrscheinlich mindestens denselben Betrag wie der AG einzahlen. Deinen Beitrag kann der AG für Dich gleich mit aus der Abfindung übernehmen, oder Du regelst das selbst (empfehl ich so wegen Steueroptimierung). Der Arbeitgeber kann mehr als die 50% einzahlen, muß aber dann den übersteigenden Betrag versteuern.

Es gibt verschiedene Bedingungen z.B. bezüglich Zeitpunkt der privaten Einzahlungen (vor/nach dem Aufhebungsvertragsdatum).

Du solltest wie in einem anderen Beitrag erwähnt, Deine Einzahlungen steueroptimiert auf mehrere Jahre verteilen, solange Du genügend zu versteuerndes Einkommen hast. Beachte die maximal absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (- AG-Beiträge-AN-Beiträge aus dem Job = steuerlich wirksamer Betrag im akt. Jahr für Deine Einzahlung) - hoffentlich bist Du verheiratet ;-)

Beachte auch, daß die Abfindung in der Höhe 'außergewöhnlich' (höher als Jahreseinkommen) sein muß, damit die Fünftelungsregel zur Versteuerung angewendet werden kann.

Bei mir ist es so gelaufen, wie Du vermutest. Der AG hat die Hälfte der Ausgleichssumme steuerfrei einbezahlt, ich die andere Hälfte über mehrere Jahre.

Ansonsten würde ich in Deinem Fall einen erfahrenen Steuerberater und ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen, da m.E. der AG die 38.000 komplett abgabenfrei in die DRV einzahlen müsste (und Du zusätzlich insgesamt ebenfalls).

Die Web-Seiten beim 'Privatier' bringen da viel Info aus dem realen Leben - sind aber auch nicht immer eindeutig für den eigenen Fall.

Tipp am Rande: Beachte auch, daß wahrscheinlich die Arbeitsagentur eine Sperre und Verkürzung der Bezugsdauer (je 12 Wochen) wegen 'Eigenkündigung ohne wichtigen Grund' verhängt. Das läßt sich umgehen durch das 'Dispositionsjahr' - siehe auch Webseiten 'der Privatier'. Dazu unbedingt rechtzeitig mit der AA sprechen und vereinbaren. Übrigens kann man den ALG I Bezug auch unterbrechen, wenn Du erstmal was anderes machen willst als Jobsuche - zum Beispiel 'älter werden'. ;-)

Beachte auch, das ALG I deinen Steuersatz erhöht. Daher könnte ein Dispojahr generell eine steueroptimierte Lösung sein.

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