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Zur Experten-Antwort springenHallo Müller,
ihr Sachverhalt ist komplex, benötigt ggf. weitere Angaben und sollte in einer individuellen Beratung konkret erörtert werden.
Trotzdem folgende Informationen für Sie
-> Beantragen können Sie eine (Teil-)Erwerbsminderungsrente grundsätzlich jederzeit.
-> Eine Teilerwerbsminderungsrente berechnet sich zunächst wie die volle Erwerbsminderungsrente, wird schlussendlich aber nur in halber Höhe gezahlt (also volle Erwerbsminderungshöhe aus Ihrer letzten Renteninformation geteilt durch 2 ist eine sehr gute Orientierung)
-> Einkommensanrechnung beachten. Hier bei Teilerwerbsminderungsrente aber erst bei einem Einkommen über 37117,50 Euro (in 2024) relevant.
-> Teilerwerbsminderungsrente würde bedeuten, dass eine Beschäftigung noch möglich ist, aber halt nicht im Rahmen von 6 Std./tgl. oder mehr funktioniert. Ihr aktueller Job, wo sie tageweise auch mal 6-8 Std. am Tag arbeiten, müsste die tägliche 6-Std.-Grenze einhalten. Das ist bei 25 Wochenstunden sicherlich denkbar.
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