Hallo Müller,
ihr Sachverhalt ist komplex, benötigt ggf. weitere Angaben und sollte in einer individuellen Beratung konkret erörtert werden.
Trotzdem folgende Informationen für Sie
-> Beantragen können Sie eine (Teil-)Erwerbsminderungsrente grundsätzlich jederzeit.
-> Eine Teilerwerbsminderungsrente berechnet sich zunächst wie die volle Erwerbsminderungsrente, wird schlussendlich aber nur in halber Höhe gezahlt (also volle Erwerbsminderungshöhe aus Ihrer letzten Renteninformation geteilt durch 2 ist eine sehr gute Orientierung)
-> Einkommensanrechnung beachten. Hier bei Teilerwerbsminderungsrente aber erst bei einem Einkommen über 37117,50 Euro (in 2024) relevant.
-> Teilerwerbsminderungsrente würde bedeuten, dass eine Beschäftigung noch möglich ist, aber halt nicht im Rahmen von 6 Std./tgl. oder mehr funktioniert. Ihr aktueller Job, wo sie tageweise auch mal 6-8 Std. am Tag arbeiten, müsste die tägliche 6-Std.-Grenze einhalten. Das ist bei 25 Wochenstunden sicherlich denkbar.
Informationen zu gesundheitlichen Beurteilungen sind in diesem Forum nicht möglich. Auch weitere Aspekte (zB weitere Ansprüche wie Betriebsrente o.ä.) müssen offen bleiben.