Hallo Freude,
ob ein Anspruch auf Renten wegen Erwerbminderung vorliegt kann nur im Rahmen eines Rentenverfahrens festgestellt werden. Dazu können hier im Forum keine Angaben gemacht werden, da diese Entscheidung erst in Folge eines Prüfverfahren durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen kann. Um dieses Verfahren anzustoßen müssen Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Eine Altersrente für langjährig Versicherte können Sie frühestmöglich mit Erreichen des 63 Lebensjahre in Anspruch nehmen, sofern die 35 Jahre Wartezeit erfüllt ist. Es handelt sich hierbei um eine Rente mit Abschlägen. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt bei Ihnen aktuell nicht in Betracht, da sie für die Inanspruchnahme mindesten einen GdB von 50 haben müssen.
Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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