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Experten-Antwort

teilerwerbsminderung

von gunter27.09.2013 | 12:51
2088 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe seit gestern unbefristete teilerwerbsminderungsrente und arbeite noch in Teilzeit wenn ich nun noch mehr hinunter gehe mit meinen Stunden ,muß ich das doch nicht melden oder?Ich Frage nur ,weil ja alles von meinem Verdienst her berechnet wurde Formular R1434

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, ob der Hinzuverdienst bereits über einer Hinzuverdienstgrenze liegt und Ihnen deshalb nur ein Teil der Rente gezahlt wird. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte der Vollrente gewährt. Im Hinblick auf die Mitwirkungspflichten empfiehlt es sich in jedem Fall, den Rentenversicherungsträger von jeder Änderung des Hinzuverdienstes zu unterrichten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nach Ihrer Mitteilung erzielen Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe. Die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze halten Sie ein, Ihre Arbeitszeit möchten Sie nun reduzieren. Diese weitere Minderung des Hinzuverdienstes wird sich nicht auf die Höhe Ihrer Rentenzahlung auswirken, es verbleibt also unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe. Im Hinblick auf die Mitwirkungspflichten empfiehlt es sich in jedem Fall, den Rentenversicherungsträger von jeder Änderung des Hinzuverdienstes zu unterrichten.

Um Missverständnissen vorzubeugen - die Verringerung der Arbeitszeit bzw. des Verdienstes hat keine Auswirkung auf den Anspruch dem Grunde nach.

Nur aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit entsteht kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Sofern Sie Ihre Arbeitszeit verringern, weil Sie der Meinung sind, dass sich Ihr Leistungsvermögen vermindert hat und Sie deswegen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Anspruch nehmen müssen, ist dies durch den Rentenversicherungsträger auf Antrag zu überprüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Gunteram 27.09.2013 | 14:16
ich bekomme die volle Höhe der teilerwerbsrente mein hinzuverdienst liegt nicht höher möchte weiter runter mit verdienst (Stunden)
Gunteram 27.09.2013 | 14:16
ich bekomme die volle Höhe der teilerwerbsrente mein hinzuverdienst liegt nicht höher möchte weiter runter mit verdienst (Stunden)
Gunteram 27.09.2013 | 14:17
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