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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung, aber aktueller Arbeitgeber kann mir keinen Teilarbeitsplatz anbieten

von Rose02.01.2025 | 18:25
916 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe am 19.12 24 meinen Rentenbescheid bekommen und erhalte ab 01.02.25 Rente wegen teilweise Erwerbsminderung. Aktuell befinde ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis, bin aber seit 11.11.24 im Krankengeldbezug. Mein Arbeitgeber hat angegeben, dass für mich keine Tätigkeiten mit den geforderten Bedingungen laut Leistungsbild verfügbar sind und er mir keinen Teilarbeitsplatz anbieten kann. Bleibe ich trotzdem weiterhin angestellt bis meine Krankschreibung endet? Eventuell bis zur Aussteuerung? Ruht mein Arbeitsverhältnis? Muss ich warten, bis er mir kündigt? Muss ich mich jetzt schon arbeitslos melden? Welche Art von Arbeitslosengeld bekomme ich dann? Geht das Krankengeld nahtlos in Arbeitslosengeld über?Da ich schon mehrere verschiedene Meinungen über meine Situation gehört habe, bin ich jetzt total unsicher und würde gerne wissen wie es weitergeht. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar und bin jetzt schon gespannt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2025 | 09:12

Hallo Rose,

zu Ihren Fragen, die das Arbeitsrecht und das Recht der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung betreffen, haben Sie von „Einiges zu klären“ bereits hilfreiche Tipps erhalten.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber tatsächlich keinen leistungsgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, wäre zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt haben. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob diese Möglichkeit bei Ihnen schon geprüft wurde.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Einiges zu klärenam 02.01.2025 | 19:37
Fast alle Ihre Fragen haben nichts mit der Rentenversicherung zu tun, sondern gehören zum Arbeitsrecht oder richten sich an die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit. Am besten wenden Sie sich SEHR ZEITNAH an Ihren Betriebsrat (ggf. an einen FAchanwalt für Arbeitsrecht), fragen bei der Krankenkasse nach und wenden sich jetzt schon an die Arbeitsagentur. Es gibt in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Das wäre ggf. rechtlich zu klären. Auf keinen Fall sollten Sie vorschnell selber kündigen und bei einer Kündigung des Arbeitgebers eine Kündigungsschutzklage einreichen (dann mit Rechtsanwalt). Für eine umfängliche Beratung und Hilfe können Sie sich auch an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD wenden. Falls Sie mit einer teilweisen EM-Rente keinen Arbeitsplatz (mehr) haben und Ihnen die Arbeitsagentur und DRV keine leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz vermitteln können, besteht auch die Möglichkeit, eine "Arbeitsmarktrente " zu erhalten, also dann das Doppelte der teilweisen EM-Rente.
Falsches Forum für Ihre Fragen!am 03.01.2025 | 08:43
Die Antwort ist tatsächlich schnell gegeben. Ihre Fragen betreffen nicht die Rentenversicherung, daher dürfen Sie hier keine Antworten erwarten.
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