Hallo Rose,
zu Ihren Fragen, die das Arbeitsrecht und das Recht der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung betreffen, haben Sie von „Einiges zu klären“ bereits hilfreiche Tipps erhalten.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber tatsächlich keinen leistungsgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, wäre zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt haben. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob diese Möglichkeit bei Ihnen schon geprüft wurde.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung