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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung festgestellt .Wartezeit bis Rentenbescheid ?

von Thomas05.10.2023 | 15:38
701 Ansichten
7 Antworten
Nach 1,5 Jahren der Antragstellung auf EMR, habe ich vor zwei Monaten von der DRV eine Bestätigung erhalten, das ich Teilerwerbsgemindert bin (3-unter 6 Stunden).Dies wurde vom Gutachter der DRV festgestellt. Mein Arbeitgeber hat mir darauf eine Teilzeitstelle angeboten und das Schreiben "Bescheinigung des AG zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit ..." mit dem Startdatum der Teilzeit an die DRV weitergeleitet. Ich arbeite nun seit zwei Monaten in Teilzeit aber ich habe noch keinen Rentenbescheid oder eine Rentenzahlung erhalten. Ist das normal oder hätte ich mit der TZ bis zum Rentenbescheid warten sollen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2023 | 06:16

Hallo Thomas,

 

wir kennen Ihren individuellen Fall leider nicht. Ich empfehle Ihnen daher, sich zur Klärung Ihrer Frage mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Kerstin am 05.10.2023 | 15:54
Also ich habe meine Vollzeitbeschäftigung erst nach Erhalt des Teilerwerbsminderungsrentenbescheides auf unter 6 Stunden reduziert. Hätte ja sein können, dass ich dann doch keinen positiven Bescheid bekommen. Das ist aber unwahrscheinlich. Nach der Abfrage hat es sich aber bei mir auch noch vier Monate hingezogen.
Abschlägeam 05.10.2023 | 16:36
Der Beginn einer EM-Rente richtet sich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung im Zusammenhang mit dem Datum der Antragstellung. Arbeitseinkommen werden nur bis inklusiv des Monats berücksichtigt, in dem die Erwerbsminderung eintritt. Einkommen, das danach erworben wird, wirkt sich dann erst bei einer nachfolgenden Altersrente aus. In der Berechnung der EM-Rente wird aber ja auch (wiederum abhängig dann vom Jahr des Rentenbeginns) eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Die basiert auf den Daten Ihres Erwerbslebens vor Eintritt Erwerbsminderung (also wohl aus Vollzeittätigkeiten). So hatten Sie z.B. bis zum Eintritt der EM und den berücksichtigten Zurechnungszeiten vielleicht 40 EP. Diese werden um den Abschlag reduziert (maximal 10,8%). Und dann zunächst mit dem Zugangsfaktor (1 für volle EM-Rente oder 0,5 für halbe) multipliziert und erst dann mit dem Rentenwert. Diese Berechnung der EP ist 'Beststandgeschützt'. Ihre spätere Altersrente (wenn diese innerhalb von maximal 24 Monaten Ihrer EM-Rente nachfolgt) darf also nicht niedriger werden, als diese 40-minusAbschlag-EP dann wert wären. Insofern ist es nicht 'schlimm', dass Sie nun bereits seit 2 Monaten in Teilzeit arbeiten. Nurn büschen doof. Sie hätten das Gehalt ja noch 'mitnehmen' können. Denn die Hinzuverdienstgrenzen auch bei einer EM-Rente wurden seit 01.01.2023 ja angehoben. Hätte der Arbeitgeber diesen Teilzeitplatz nun aber nicht für Sie gehabt, dann wäre auch zu prüfen gewesen, ob Sie Anspruch auf eine volle EM-Rente haben aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch aus diesem Grund erfolgt eine derartige Abfrage. Aber vermutlich fahren Sie finanziell doch besser mit einer halben EM-Rente plus einem Teilzeit-Gehalt. Da Sie aber einen Arbeitsplatz noch haben und Ihr Arbeitgeber vermutlich auch bereits gefragt wurde, was Sie denn bisher so verdient hatten, rechnet Ihre DRV nun auch noch etwas rum, ob ein 'Hinzuverdienst' (auch rückwirkend) zu berücksichtigen ist und würde das bei einem Ihnen zustehenden Nachzahlungsbetrag gleich mit 'verrechnen'. Ist also 'völlig normal', dass das alles dauert :-)
Thomasam 05.10.2023 | 17:20
Kerstin schrieb

Also ich habe meine Vollzeitbeschäftigung erst nach Erhalt des Teilerwerbsminderungsrentenbescheides auf unter 6 Stunden reduziert. Hätte ja sein können, dass ich dann doch keinen positiven Bescheid bekommen. Das ist aber unwahrscheinlich.

Nach der Abfrage hat es sich aber bei mir auch noch vier Monate hingezogen.

Ich war mir unsicher ,da der Arbeitgeber ein Startdatum ab wann Tz möglich ist angegeben hat. Daher habe ich ab diesem Datum mit Tz angefangen. Das der Bescheid und damit auch die Zahlung erst so spät kommt, damit hatte ich natürlich nicht gerechnet. Aber anscheinend ist so ein lange Bearbeitungszeit "Normal" :-)
Thomasam 06.10.2023 | 03:17
Abschläge schrieb

Der Beginn einer EM-Rente richtet sich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung im Zusammenhang mit dem Datum der Antragstellung.

Arbeitseinkommen werden nur bis inklusiv des Monats berücksichtigt, in dem die Erwerbsminderung eintritt.

Einkommen, das danach erworben wird, wirkt sich dann erst bei einer nachfolgenden Altersrente aus.

In der Berechnung der EM-Rente wird aber ja auch (wiederum abhängig dann vom Jahr des Rentenbeginns) eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Die basiert auf den Daten Ihres Erwerbslebens vor Eintritt Erwerbsminderung (also wohl aus Vollzeittätigkeiten).

So hatten Sie z.B. bis zum Eintritt der EM und den berücksichtigten Zurechnungszeiten vielleicht 40 EP. Diese werden um den Abschlag reduziert (maximal 10,8%). Und dann zunächst mit dem Zugangsfaktor (1 für volle EM-Rente oder 0,5 für halbe) multipliziert und erst dann mit dem Rentenwert.

Diese Berechnung der EP ist 'Beststandgeschützt'. Ihre spätere Altersrente (wenn diese innerhalb von maximal 24 Monaten Ihrer EM-Rente nachfolgt) darf also nicht niedriger werden, als diese 40-minusAbschlag-EP dann wert wären.

Insofern ist es nicht 'schlimm', dass Sie nun bereits seit 2 Monaten in Teilzeit arbeiten. Nurn büschen doof. Sie hätten das Gehalt ja noch 'mitnehmen' können. Denn die Hinzuverdienstgrenzen auch bei einer EM-Rente wurden seit 01.01.2023 ja angehoben.

Hätte der Arbeitgeber diesen Teilzeitplatz nun aber nicht für Sie gehabt, dann wäre auch zu prüfen gewesen, ob Sie Anspruch auf eine volle EM-Rente haben aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch aus diesem Grund erfolgt eine derartige Abfrage.

Aber vermutlich fahren Sie finanziell doch besser mit einer halben EM-Rente plus einem Teilzeit-Gehalt.

Da Sie aber einen Arbeitsplatz noch haben und Ihr Arbeitgeber vermutlich auch bereits gefragt wurde, was Sie denn bisher so verdient hatten, rechnet Ihre DRV nun auch noch etwas rum, ob ein 'Hinzuverdienst' (auch rückwirkend) zu berücksichtigen ist und würde das bei einem Ihnen zustehenden Nachzahlungsbetrag gleich mit 'verrechnen'. Ist also 'völlig normal', dass das alles dauert :-)

Danke für die ausführliche Antwort .
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