Hallo Tusch,
ergänzend zu den Anmerkungen von W°lfgang:
Informationen über die Beitragspflicht der Pflegekasse zu Ihrer Rentenversicherung und darüber, wie sich diese Beitragszahlungen der Pflegekasse auf Ihre eigene Altersrente auswirken:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit sollten Sie zur Pflege Ihres Vaters rechtzeitig auf 'Kombinationsleistung' umstellen, wenn es notwendig erscheint. Auch in diesem Fall könnten weitere Beiträge zur RV von der Pflegekasse für Sie bezahlt werden (siehe ebenfalls obige Broschüre).
Bei einem Minijob mit Versicherungspflicht und 450,00 EUR Einkommen zahlen Sie selbst 16,20 EUR/Monat zur Rentenversicherung. Und 'sichern' damit, wie W°lfgang bereits erwähnte, einen evtl. späteren neuen Anspruch auf EM-Rente, auch falls die Pflege entfällt.
Im Gegensatz zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (wie bisher) haben Sie im Falle einer Krankheit aber nur Anspruch auf sechs wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und danach keinen Anspruch auf Krankengeld. Und Sie haben auch keinen Anspruch auf ALGI.
Deshalb wäre es evtl. für Sie überlegenswert (wenn bei dem neuen Arbeitgeber möglich) etwas 'über Minijob', also 'Midijob' zu arbeiten/zu verdienen, um auch diese Ansprüche weiter zu erhalten.
Mehr Informationen über die Abgaben bei einem Minijob/Midijob:
minijobzentrale.de
Denn auch aus den Beiträgen der Pflegekasse zur RV haben Sie weder Ansprüche auf Kranken- noch Arbeitslosengeld.
Wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen von einer Teil-EM-Rente in eine volle EM-Rente 'wechseln' müssten, würden also
die Ansprüche aus einem bis dahin ausgeübten Midijob eben auch die Zeit bis dahin überbrücken (hier wieder KG/ALGI-Anspruch).
Alles gar nicht wirklich so kompliziert, aber durchrechnen sollte man das wohl schon mal :-)
Alles Gute!