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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung- Minijob

von Tusch15.10.2021 | 12:16
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Moin, Ich habe seid Januar 2021 eine Teilerwerbsminderung Bis jetzt habe ich 15 Std/Woche auf Steuerkarte gearbeitet und die Zuverdienstgrenze einhalten können. Damit war ich sozialversichert. Leider schaffe ich den jetzigen Job körperlich nicht mehr, u.a. auch, weil ich meinen dementen Vater pflege. Ich habe die Chance in einen für mich attraktiven Minijob (450,00€) zu wechseln. Mir ist nicht klar, wie ich dann sozialversichert - insbesondere Krankenversichert- bin. Familienversichert bei meinem Mann? Bin ich arbeitslos versichert? Was ist mit Pflegeversicherung und Rentenversicherung? Vielen Dank für die Antworten LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tusch,

bei einem Minijob trägt der Arbeitgeber den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. 450-Euro-Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt.

Bezüglich Ihrer Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.

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6 Antworten

Tuscham 15.10.2021 | 13:21
Vielen Dank für die Antwort Ich konnte diese Info aus den info‘s der RV nicht rausfinden. Wenn das so ist, dann freu ich mich total auf den neuen Job.
Tuscham 15.10.2021 | 13:54
Jetzt habe ich doch noch eine Frage Muss ich bei dem Minijob in die Rentenversicherung einzahle, wenn ich schon die Teilerwerbsminderung habe? Und wenn ja, bringt mir das was für die Altersrente? Oder kann ich mich befreien lassen? Da ich meinen Vater pflege, habe ich da schon den Rentenvorteil beantragt, bzw hat die Pflegekassen das von selbst angeregt. Danke und LG
W°lfgangam 15.10.2021 | 18:13
Hallo Tusch, Pflichtversicherung im Minijob + Teil-EM-Rente + Pflegetätigkeit ...hmm, eine Kombination, die nachdenken lässt, ob die Pflichtversicherung im Minijob 'notwendig' ist'. Worst Case: gehen wir davon aus, dass die Pflegetätigkeit/die RV-Beitragspflicht endet = Tod des Pflegenden oder Verlegung ins Pflegeheim, auch die Teilerwerbsminderungsrente endet und Sie 'später' mal wieder (Teil oder voll) EM sind, brauchen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge im Rücken (in den letzten 5 Jahren vor erneut festgestellter EM), um diese Rente wieder erhalten zu können. Da wären Pflichtbeiträge aus dem Minijob sinnvoll, um diesen EM-Anspruch zu erhalten. Stehen Sie eh kurz vor einer Altersrente (wie alt sind Sie?), dürfte die Versicherungspflicht im Minijob bedeutungslos sein ...der Rentenzuwachs für die eigenen/zusätzlichen RV-Pflichtbeiträge ist minimal. Interessant wird es erst, wenn die Pflegetätigkeit noch nach Ihrer Regelaltersgrenze ausgeübt wird und Sie dann noch im versicherungspflichtigen Minijob sind. Gruß w.
Tuscham 16.10.2021 | 00:04
Moin W°lfgang, Danke für die Antwort. Ich wusste doch, dass es kompliziert wird
Siehe hieram 16.10.2021 | 05:22
Hallo Tusch, ergänzend zu den Anmerkungen von W°lfgang: Informationen über die Beitragspflicht der Pflegekasse zu Ihrer Rentenversicherung und darüber, wie sich diese Beitragszahlungen der Pflegekasse auf Ihre eigene Altersrente auswirken: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit sollten Sie zur Pflege Ihres Vaters rechtzeitig auf 'Kombinationsleistung' umstellen, wenn es notwendig erscheint. Auch in diesem Fall könnten weitere Beiträge zur RV von der Pflegekasse für Sie bezahlt werden (siehe ebenfalls obige Broschüre). Bei einem Minijob mit Versicherungspflicht und 450,00 EUR Einkommen zahlen Sie selbst 16,20 EUR/Monat zur Rentenversicherung. Und 'sichern' damit, wie W°lfgang bereits erwähnte, einen evtl. späteren neuen Anspruch auf EM-Rente, auch falls die Pflege entfällt. Im Gegensatz zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (wie bisher) haben Sie im Falle einer Krankheit aber nur Anspruch auf sechs wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und danach keinen Anspruch auf Krankengeld. Und Sie haben auch keinen Anspruch auf ALGI. Deshalb wäre es evtl. für Sie überlegenswert (wenn bei dem neuen Arbeitgeber möglich) etwas 'über Minijob', also 'Midijob' zu arbeiten/zu verdienen, um auch diese Ansprüche weiter zu erhalten. Mehr Informationen über die Abgaben bei einem Minijob/Midijob: minijobzentrale.de Denn auch aus den Beiträgen der Pflegekasse zur RV haben Sie weder Ansprüche auf Kranken- noch Arbeitslosengeld. Wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen von einer Teil-EM-Rente in eine volle EM-Rente 'wechseln' müssten, würden also die Ansprüche aus einem bis dahin ausgeübten Midijob eben auch die Zeit bis dahin überbrücken (hier wieder KG/ALGI-Anspruch). Alles gar nicht wirklich so kompliziert, aber durchrechnen sollte man das wohl schon mal :-) Alles Gute!
Tuscham 16.10.2021 | 12:18
Moin und nochmals vielen Dank. Über den Midijob habe ich gerade gelesen. Ich werde nachhaken, ob dass im angebotenen Job möglich ist. Gerade in meiner gesundheitlichen Situation, ist Absicherung einfach wichtig. Mir ist jetzt einiges klarer. Schönes Wochenende
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