Hallo Fragender,
sofern Sie die Hinzuverdienstgrenze für die Teilerwerbsminderungsrente einhalten, hat die Zeit des Urlaubs keine Auswirkung auf die Teilerwerbsminderungsrente.
Der zweite Teil Ihrer Frage ist arbeitsrechtlicher Natur. Hier können wir Ihnen keine Auskünfte geben.
Freundliche Grüßen
Ihr Expertenteam