Guten Tag,
als nicht mehr erwerbsgemindert gilt jemand, der täglich 6 Stunden und mehr arbeiten kann. Sofern die Arbeitszeit nur vorübergehend auf 6 Stunden täglich erhöht wird, sollte man die Deutsche Rentenversicherung darüber informieren, dass man eine Arbeitserprobung durchführen möchte. Dabei darf man bis zu 6 Monate lang ausprobieren, ob man wieder mehr arbeiten kann, als der sozialmedizinische Dienst angenommen hat.
Sollten Sie eine Anhörung erhalten haben, so sollten Sie der Rentenversicherung die Situation schildern und den Zeitraum, für den Sie die Arbeitszeit erhöht haben. Diese Angaben werden in die Entscheidung einbezogen.
Gegen einen Bescheid kann man binnen eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch einlegen.
In der Reha sollten Sie mit den dortigen Ärzten die künftige berufliche Situation besprechen.
Mehr Informationen zur Arbeitserprobung finden Sie hier: