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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente - aberkannt 6 Stunden zeitweise gearbeitet

von DieVerzweifelte14.04.2024 | 13:17
506 Ansichten
11 Antworten

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Moin Moin in die Runde, meine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente (Schwerbehinderung 50) soll mir entzogen werden. Hintergrund: Ich habe auf Grund erhöhtem Arbeitsaufkommens meine wöchentliche Stundenzahl leider auf "exakt" 6 Stunden vorübergehend erhöht, anstatt unter den 6 Satz den zu bleiben. Überall wird publiziert, dass man von 3-6 Stunden arbeiten gehen darf, um den Anspruch nicht zu verlieren. Neulich wurde von der Rentenversicherung meine wöchentliche Arbeitszeit abgefragt und ich habe 30 Stunden angegeben. Nun habe ich die Information erhalten, dass mir nach Paragraph 43 SGB IV die Teilerwerbsminderungsrente wieder aberkannt wird... Wegen letztendlich einer Minute!!! Nun habe ich eine Kollegin bekommen und wollte sowieso wieder meine Stunden reduzieren, da es mir gesundheitlich überhaupt nicht gut geht. Bin zur und in nächster Zeit krankgeschrieben - fahre in 4 Wochen zur Reha. Besteht die Aussicht, dass ich meine Rente durch einen Widerspruch doch noch behalten darf? Wie sieht es mit Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus? Hätte er mich nicht darauf hinweisen müssen? Wer hat eine Idee und kann mir helfen... Danke Euch ... und das passend zum Wochenende...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

als nicht mehr erwerbsgemindert gilt jemand, der täglich 6 Stunden und mehr arbeiten kann. Sofern die Arbeitszeit nur vorübergehend auf 6 Stunden täglich erhöht wird, sollte man die Deutsche Rentenversicherung darüber informieren, dass man eine Arbeitserprobung durchführen möchte. Dabei darf man bis zu 6 Monate lang ausprobieren, ob man wieder mehr arbeiten kann, als der sozialmedizinische Dienst angenommen hat. 

Sollten Sie eine Anhörung erhalten haben, so sollten Sie  der Rentenversicherung die Situation schildern und den Zeitraum, für den Sie die Arbeitszeit erhöht haben. Diese Angaben werden in die Entscheidung einbezogen.

 

Gegen einen Bescheid kann man binnen eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch einlegen.

 

In der Reha sollten Sie mit den dortigen Ärzten die künftige berufliche Situation besprechen. 

 

Mehr Informationen zur Arbeitserprobung finden Sie hier:

 

Homepage | Arbeitserprobung: Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

Widersprucham 14.04.2024 | 13:25
Widerspruch einlegen und alles darlegen. Der Rest liegt dann im ermessen und nach den Fakten. Das Gesetz ist hier eindeutig: "Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein" Nicht absehbare Zeit stimmt ja bei Ihnen genauso wenig wie unter 6 Stunden.
Widerprucham 14.04.2024 | 14:20
Hife bei den Soziaverbänden VdK oder SoVD oder einem Fachanwalt suchen. Angebliches "Nichtwissen" über die Grenze "UNTER 6 Stunden" schützt natürlich nicht. Das haben Sie selber verbockt. Ihr Arbeitgeber nuss Sie natürlich nicht über die Bedingungen Ihrer EM-Rente aufklären, wie kommen Sie auf eine solche Schnapsidee? Widerspruch einlegen und abwarten. Welche Hilfe erwarten Sie hier in einem anonymen Forum?
andersam 14.04.2024 | 14:35
Die Rente wird Ihnen nicht weggenommen, weil Sie eine Zeit lang 6 Stunden am Tag gearbeitet haben. Ihre Angabe dazu hat "nur" eine Überprüfung in Gang gesetzt, wie viel Sie tatsächlich arbeiten können. Anscheinend geht die DRV davon aus, dass es Ihnen wieder besser geht und Sie mindestens die 6 Stunden schaffen. Sie sollten also auch ein entsprechendes Attest Ihres Arztes mitschicken.
-.-am 14.04.2024 | 14:52
"Nun habe ich die Information erhalten, dass mir nach Paragraph 43 SGB IV die Teilerwerbsminderungsrente wieder aberkannt wird... Wegen letztendlich einer Minute!!!" Sie wussten mit Sicherheit, dass Sie unter 6 Stunden am Tag nur arbeiten dürfen. Insofern haben Sie es selbst zu verantworten und nicht Ihr Arbeitgeber. Vielleicht kann Ihnen die Reha dabei weiterhelfen, neben dem Widerspruch.
Ehrliche Antwort am 14.04.2024 | 15:12
Typischer Fall von selbst dran schuld! Wer 6 Stunden arbeiten kann, ist eben nicht erwerbsgemindert. UNTER 3/6 Stunden lautet die Maxime!
Ich weiß am 14.04.2024 | 15:55
Ich weiß selber, dass ich es vermasselt habe, nur war es eine Notsituation und wer loyal zu seiner Firma steht, geht manchmal halt auch über seine Grenzen...
Docham 14.04.2024 | 16:27
Doch, das ist so naiv, dass man es nur als Schnapsidee bezeichnen kann.
Maxam 14.04.2024 | 18:45
Das ist richtig was die DRV da macht. Sie sind 6 Stunden arbeiten gegangen und haben damit bewiesen das Sie es können. Sich nach Entzug der EMR gleich in eine Krankheit zu flüchten zeugt von wenig Charakter. Gehen Sie weiterhin arbeiten wie jeder andere auch. Viele arbeiten über ihre Kräfte. Sie schaffen das auch
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