Hallo Gabriele2504,
Ihre Bekannte hat jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Umwandlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird sie dann begutachten und anschließend feststellen, ob die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch den Rentenbezug grundsätzlich erfüllt.