Die Antwort von ??? ist zutreffend. Selbst bei der Feststellung von "voller EM" können Ihnen die Grundrechte auf Arbeit und freie Entfaltung nicht verwehrt werden. Es wird daher über die Einkommensanrechnung zur Teilrentenzahlung kommen.
Sie können die individuellen Hinzuverdienstgrenzen, die Sie im Rentenbescheid dargelegt bekommen in der Weise ausschöpfen als Sie die Rechnung rückwärts betreiben. Z.B. wenn ich 1.856 EUR verdienen darf, mit wieviel Arbeitsstunden komme ich mit dem Bruttogehalt möglichst knapp unter diese Grenze.