Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Fontane24.04.2013 | 17:28
1926 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe User, habe MS, arbeite im Moment noch ganztags. Ist aber von meiner Energie her kaum noch zu schaffen. Die Reha-Klinik hat mir geraten einen Rentenantrag zu stellen (Teilrente), um mich zu entlasten. 1. Vorausgesetzt ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente genehmigt, wie viele Std. darf ich noch arbeiten? 2. Wenn der ärztliche Gutachter meint, ich bin voll erwerbsunfähig, kann ich diese Rente dann "zurückgeben"? Ich möchte nämlich nicht ganz aufhören zu arbeiten, so lange es noch geht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von ??? ist zutreffend. Selbst bei der Feststellung von "voller EM" können Ihnen die Grundrechte auf Arbeit und freie Entfaltung nicht verwehrt werden. Es wird daher über die Einkommensanrechnung zur Teilrentenzahlung kommen.

Sie können die individuellen Hinzuverdienstgrenzen, die Sie im Rentenbescheid dargelegt bekommen in der Weise ausschöpfen als Sie die Rechnung rückwärts betreiben. Z.B. wenn ich 1.856 EUR verdienen darf, mit wieviel Arbeitsstunden komme ich mit dem Bruttogehalt möglichst knapp unter diese Grenze.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 25.04.2013 | 08:11
zu 1. Teilerwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie mindestens 3 Stunden bis unter 6 Stunden arbeiten können. Solange sich Ihre tatsächliche Arbeitszeiz also unter 6 Stunden bewegt, ist bzgl. einer Teil-Erwerbsminderungsrente alles unproblematisch. Theoretisch können Sie auch über 6 Stunden arbeiten gehen (auf Kosten Ihrer Gesundheit). Allerdings ist dann die Rentengewährung zu überprüfen und der Gutachter könnte zum Schluss kommen, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind. zu 2. Sie müssen die Rente nicht "zurückgeben" sondern arbeiten so viel Sie möchten/können. Ihr Einkommen wird auf die Rente angerechnet (wegen Hinzuverdienstgrenzen vorher beraten lassen!). Und Sie müssen mit einer Überprüfung rechnen (siehe 1.), aber solnage Sie unter 6 Stunden arbeiten, sollte Sie das nicht schrecken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026