Hallo Clara49,
grundsätzlich unterliegen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (auch die Teilerwerbsminderungsrente) der Steuerpflicht. Es handelt sich hierbei um Leibrenten.
Ob dann tatsächlich auch eine Steuernachzahlung entsteht, ist natürlich vom steuerpflichtigen Einkommen abhängig, dass vom Finanzamt aufgrund der Einkommensteuererklärung festgestellt wird.