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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von kolibri13.12.2010 | 14:56
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo: Ich habe von der DRV ein schreiben bekommen .Umdeutung ihres Antrages auf Leistung zur Teilhabe in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nach unserer Feststellung liegt bei ihnen eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer vor.Meine Frage,wenn ich den Antrag stelle bekomme ich dann eine Rente von 50% der EM Rente oder kann ich auf eine andere Arbeit verwiesen werden?Ich bekomme noch 10 Monate Arbeitslosengeld Wenn ich die Rente nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bekomme bin ich fast 61 und kann mich zusammen mit meinen gesparten Rücklagen bis 63 über Wasser halten.Also mir würden die 50% dann reichen . Gruß Kolibri

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Damit man Sie umfassend über die Auswirkungen Ihres Schreibens von der DRV (Umdeutung Antrag auf Leistung zur Teilhabe in einen Antrag auf EM-Rente) informieren kann, empfehle ich eine persönliche Vorsprache bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Klar ist nur, dass ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser EM auf Dauer besteht. Der Beginn der Rentenzahlung steht damit ebenfalls bereits fest. Unklar ist aber, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind einen Rentenantrag zu stellen. Es gibt ein sogen. Dispositionsrecht. Haben Sie zum Beispiel den Antrag auf Leistung zur Teilhabe von sich aus gestellt, so könnten Sie frei wählen, ob Sie die Rente überhaupt in Anspruch nehmen. Wurden Sie jedoch von einem Leistungsträger –Krankenkasse oder Arbeitsagentur- aufgefordert, den Antrag auf Leistung zur Teilhabe zu stellen, dann besteht kein Wahlrecht mehr. Sie müssen dann eine Rentenantrag stellen. Aus dem geschilderten Sachverhalt geht dies nicht hervor. Bitte vereinbaren Sie deshalb so schnell wie möglich einen persönlichen Beratungstermin. In der Auskunfts- und Beratungsstelle kann man auch eine genaue Angabe über die Rentenhöhe machen und Ihnen die Rechtslage näher erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RFnam 13.12.2010 | 16:46
Offenbar wurde bereits festgestellt, dass Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäss § 240 SGB VI haben, und zwar auf Dauer. Diese beträgt 50 % einer vollen EM-Rente. Zur Rentengewährung fehlt nur nach Ihr Antrag. Wenn Sie also den Antrag stellen, dürfte Ihnen bald der Rentenbescheid erteilt werden. Zu dieser Rente dürfen Sie mehr als 400,00 EUR monatlich hinzuverdienen. Die konkreten individuell festgelegten Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in der Anlage 19 zum Rentenbescheid. ALG 1 zählt als Hinzuverdienst. Liegt der Rentenbeginn vor dem Auslaufen des ALG 1, kann es zum zeitweiligen Ruhen der Rentenzahlung kommen. Vielleicht können Sie im Antragsformular das Datum des Rentenbeginns vorgeben, dann nehmen Sie den ersten des Monats nach dem Monat, in dem das ALG ausläuft (einige Tage ohne Einkünfte müssen Sie dann in Kauf nehmen). Am Besten, Sie klären diesen Sachverhalt vorab telefonisch mit der Sachbearbeitung ab.
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