Hallo Oprah,
von der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden Beiträge zur KV und PV entrichtet. Zur AV erfolgt keine Beitragsentrichtung.
Während der PV-Beitrag vom Rentenbezieher alleine zu tragen ist, wird der KV-Beitrag zur Hälfte vom Versicherten und von der DRV bezahlt.