Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Biggi,
sollte Ihr Widerspruch auf Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht erfolgreich sein, verbleibt es bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Bezüglich Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Hallo Biggi,
durch einen eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid der Teilerwerbsminderungsrente ist dieser Bescheid noch nicht rechtsbindend. Die Teilerwerbsminderungsrente wird aber schon während des Widerspruchverfahrens monatlich ausgezahlt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die medizinischen Erkenntnisse ändern bezogen auf die teilweise Erwerbsminderung, so dass Sie davon ausgehen können, dass die Teilerwerbsminderungsrente erhalten bleibt falls die volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur. Das gezahlte Arbeitslosengeld ist als Hinzuverdienst zu werten, wie "Wolfgang" schon beschrieben hat.
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