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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Biggi30.01.2023 | 16:55
130 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen möchte dagegen Widerspruch einreichen auf volle Erwerbsminderungsrente sollte dieser nicht greifen bleibt mir die Teilerwerbsminderungsrente erhalten oder geht die dann auch verloren? 2) beziehe Alg1. Wie berechnet das Arbeitsamt jetzt das Alg1 wo ich die Teilerwerbsminderungsrente habe? Bekomme ich das volle Alg1 oder dann genau die anderen 50% Bedanke mich für Ihre Hilfe. Biggi

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 31.01.2023 | 10:22

Hallo Biggi,

sollte Ihr Widerspruch auf Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht erfolgreich sein, verbleibt es bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Bezüglich Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Experten-Antwortam 31.01.2023 | 10:32

Hallo Biggi,

durch einen eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid der Teilerwerbsminderungsrente ist dieser Bescheid noch nicht rechtsbindend. Die Teilerwerbsminderungsrente wird aber schon während des Widerspruchverfahrens monatlich ausgezahlt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die medizinischen Erkenntnisse ändern bezogen auf die teilweise Erwerbsminderung, so dass Sie davon ausgehen können, dass die Teilerwerbsminderungsrente erhalten bleibt falls die volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur. Das gezahlte Arbeitslosengeld ist als Hinzuverdienst zu werten, wie "Wolfgang" schon beschrieben hat.

4 Antworten

Berthaam 30.01.2023 | 17:11
Nein die Teilerwerbsminderungsrente Word auf das AlG 1 angerechnet, die ersten 165 Euro sind frei, dann wird das ALG 1 reduziert
Falsches Forum am 30.01.2023 | 18:15
Dies ist ein Rentenforum. Bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes sollten Sie sich an die AfA wenden. Da können Sie hier keine Expertenantwort erwarten.
Oh Mannam 30.01.2023 | 18:17
Da kann man nichts mehr dazu sagen. Bitte fragen Sie BEZÜGLICH des ALG1 bei der Agentur für Arbeit. Die Teilerwerbsminderungsrente bleibt im Normalfall erhalten.
W°lfgangam 30.01.2023 | 19:45
Ergänzend: Und das ALG wird seitens DRV nur als Hinzuverdienst neben der T-EMRT zu werten sein ...das 'Brutto'-ALG, also die Bemessungsgrundlage ist maßgebend, nicht die 'Netto'-ALG-Zahlung. Und die Hinzuverdienstgrenzen für T-EMRT sind sehr hoch, mind. knapp 35.000 €/Jahr, ggf. höher aus den individuellen abgeleiteten/höheren Entgelten der letzten 15 Jahre. Steht so auch in Ihrem Rentenbescheid drin ... Gruß w.
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