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Teilerwerbsminderungsrente

von Sabine G.20.02.2007 | 12:24
3813 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Aufgrund von starken gesundheitlichen Beschwerden kann ich nur noch 50% arbeiten, arbeite zur Zeit noch 70% und das fällt mir sehr schwer. Mein Bruttoverdienst beträgt ca 2300,- Euro und ich dürfte ca 400,- Euro Teilerwerbsminderungsrente bekommen, falls der Bescheid positiv ausfällt. Der Antrag läuft jetzt seit einem Jahr. Müsste ich bei einer nachträglichen Bewilligung(Termin bei dem Sozialgericht ist demnächst) mein zuviel verdientes Gehalt zurückzahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Geld, das Sie verdient haben, müssen Sie nicht zurückzahlen.

Wird ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anerkannt, ist die Rentenhöhe in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst zu berechnen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird entweder in

– voller Höhe oder

– in Höhe der Hälfte gezahlt.

Es erfolgt eine monatliche Gegenüberstellung.

Hinzuverdienst in diesem Sinne sind:

– Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit,

– Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit,

– vergleichbares Einkommen und

– Sozialleistungen (Entgeltersatzleistungen i. S. d. § 96a Abs. 3 SGB 6).

Die Berechnung der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze erfolgt individuell und ist abhängig von Ihren letzten Verdiensten. Diese Grenzen können Sie auch dem Bescheid entnehmen. Wenn Sie vorab nähere Informationen benötigen,

empfehlen wir Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle (übrigens kostenlose) persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

7 Antworten

Der Strengeam 20.02.2007 | 13:14
Ich gebe Dir einen lieben Rat, geh arbeiten und verzichte auf die Rente, damit werden die Rentenkassen saniert, lol
Geileram 20.02.2007 | 13:18
Sehr gut und offen geantwortet, es wird besser hier.
skatam 20.02.2007 | 13:33
der löschmeister, beamtenhasser, schmunzler sind schon unterwegs.. skat
Schadeam 20.02.2007 | 13:39
liebe Sabine, ignorieren Sie bitte die bisherigen Antworten, die Ihnen wohl kaum weiterhelfen. Nein zurückzahlen müssen Sie Ihr Gehalt nicht - dafür haben Sie ja gearbeitet. Je nach Zuverdienst erhalten Sie entweder eine Teilrente wg EM oder sogar gar keine Zahlung, solange Sie Verdienstgrenzen überschreiten. Im Rentenbescheid, den Sie im Falle einer Bewilligung erhalten werden, stehen die individuellen Grenzen auch nochmal drin. Dann kann man für die Zukunft seine Lohnhöhe entsprechend anpassen... (nachdem Sie schon seit einem Jahr um die Rente kämpfen, verstehe ich aber nicht, warum diese Fragen immer noch offen sind - es gibt doch Beratungsstellen, wo man sich erkundigen kann??)
Sabine G.am 20.02.2007 | 15:28
Vielen Dank für die Antwort. Jede Antwort meines Anwalts kostet bares Geld. Bisher hatte ich mir diese Überlegungen nicht gestellt, danke nochmals.
Schadeam 21.02.2007 | 08:04
was tut eigentlich Ihr Anwalt (außer dass er für jedes Schreiben "kräftig Kohle" macht?
Sabine G,am 21.02.2007 | 15:11
So langsam zweifle ich auch an meinem Anwalt, aber es ist jetzt bis kurz vor dem Sozialgerichtstermin, ich darf, falls mir das bewilligt wird 1500,- Euro verdienen und würde 400,- euro Terwerbsmrente bekommen, momentan verdiene ich ca 2200 und arbeite 70%, daher meine Frage. Ich könnte dann sofort meine Arbeitszeit auf 50% herabsenken, das ist mit meinem Arbeitsplatz vereinbar und abgesprochen, ich hatte nur Angst, dass ich etwas zurückzahlen muss, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein. Langsam machen mich auch die Gutachten und Gegengutachten mürbe, wenn man wirklich etwas hat, muss man es auch noch an mehreren Stellen beweisen und andere machen sich ein laues Leben und kassieren Rente, obwohl sie arbeiten könnten, diese Fälle kenne ich selber, die Personen sind aber älter und hatten mit der alten Regelung so verfahren.
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