Hallo martbau99,
Erwerbsminderungsrentner können bis zu sechs Monate lang (Regelfall) probeweise eine Beschäftigung aufnehmen. In dieser Zeit haben sie weiter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sie können also Job und Rente kombinieren. Allerdings wird – das galt bisher schon – das Arbeitseinkommen ab einer bestimmten Höhe auf die Rente angerechnet.
Näheres hierzu:
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung